Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Durch  hoͤchstes  Reseript  vom  B.  d.  M.  ist  dem  bisherigen  Ober-Justiz-Rath  Grafen
won  Mandelsloh  die  erledigte  Legations-Sekretaͤrs-Stelle  bei  der  Konigl.  Gesandtschaft
  in  Beclin  mit  dem  Rang  und  Karakter  eines  Geheimen  Legations.Ratbs,  und

vermoge  Resolution  vom  6.  d.  M.  dem  vormals  bei  der  Oderrechnungs-Kammetr
  angestellt  gewesenen  und  bei  der  neuen  Organisation  derselben  dem  Rewvisorat
Des  Steuer-Cosllegiums  zugetheilten  Sekretaͤr  Keller  die  erste  Sekretaͤrs-Stelle  bei
der  Koͤnigl.  Finanz-Kammer  in  Ellwangen  uͤbertragen  worden

Gestorben  ist  den  29.  Mai  a819.  Finanz-Cammer  TCanzlist  Nieth  ammer  in  Ellwangen)
  36  Johr  alt.

II.)  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Departements  des  Jnnern:
des  Ministerium  des  Innern.
Köonigliches  Cousistorium.
Bekanntmach  #  ig  eines  ruhmwürdigen  Beispiels.

Die  Gemeinde  zu  Amstetten,  Diöcese  Geißlingen,  welche  nur  aus  3  152.  Seelen.
bestehet  und  darunter  3s:  schufäáhige  Kinder  zähle,  hat  aus  eigenem  Aucriebe  die
Besoldung  ihres  Schullehrers  die  kompetenzmäßig  nicht  mehr  als  166  K.  43  kr.
betrug,  auf  soo  fl.  erhöhr,  und  daduach  den  Schuldienst  zu  einem  Dienst  3.  Glasse
erhoben,  um  für  ihre  Schule  stets  einen  geschickten  Lehrer  zu  erhalten.

Dieses  ruhmwürdige  Beispiel  einer  Gemeinde  ihren  Lehrer  vor  Nahrungs“  Sorgen  zu
sichern  und  dadurch  für  die  Verbesserung  ihrer  Schule  selost  hinzuwirken,  wird  hiemic
um  seiner  Seltenheit  willen  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  #6.  Mai  1619.  v.  Schmidkin.

.)  Des  Departements  der  Finanzen:

des  Finanz-Ministerium.
Erndte-General-Rescript.

Oie  der  Könial.  Obet=  Kinanz=  Kammer  zugehdrigen  Zehenten  von#dem  dißjährigen
  Erzeugniß  an  Getreide,  Heu,  Oehmd  und  den  sogenannten  Klein-Jeh-#t.  Früchten,
so  wie  die  Theil=  und  Land=  Garben  sind  #n  Beziehung  auf  Verpachtung  oder
Selost.  Einzug  nach  den  bestehenden  Vorschrifte#n  zu  behandeln.  Die  Cameral-Aemter
  werden  hiebei  erinnert,  die  vorbereitenden  Geschafte  für  die  Verpachcung  in  Bälde
au  besorgen,  damit  diese  lelbst  bei  eintretender  Reife  der  Erzeugnisse  keinem  Aufentbalt
  unterliegen  möge.  Stuttgart  den  1.  Juni  13219.  ·

v.  Weckherlin.

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