Rummer 22
Nrlegsaml. Hmilldhe Milttellungen und HMochrichten 7
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richtung der Schiffahrtsg
nebenttelle Wanschau.
Schlffahrtsabtellung.
Br. B. Ur. 42 260. vom 26. 6. 1917.
wesens hat am 20. Juni 1917 die Schiffahrtsarn
stelle Warschan (S. G. N. 5) eingerichtet mit Betriebsstellen
in
Thorn — Wloclawek — Plozk — Wisograd — Modlin
— Pulliust — Bonczki.
Chef der S. G. N. Warschan: Major Reust.
Stollv. Chef: Obersentnant d. R. Endrucks.
firbeiterfrage
i... . ii.— 7
Istntfelluagvonfabrikpflegekinnen
bel den Staatsbetrieben.
Krlegsamt.
Waften- und Munltlons-Beldhaffungs-Rmt.
Nr. 207. 6. 17. WW. IV. k. vom 18. 6. 7917.
Ruszug,
Das Wassen- und Munitions-Beschaisungs-Amt hatte
ür die Dienststellen jeines Bereiches schon vor längerer Zeit
einheitliche Bestimmungen über die Einstellung von abrikpflegerinnen
getroffen und auf die Wichtigkeit dieser sozialen
Fürsorge besonders hingewiesen. Eine größere Anzahl von
Fabrikpflegerinnen ist bereits in staatlichen Betrieben tätig.
Im Anschluß hieran hat Wumbs solgende erweiternde Ver-Kügung
getroffen:
" 1. In allen Instituten und Depots, in denen Arbeilerinnen
beschöftigt werden, ist je eine Fabrikpflegerin umgehend
einzustellen, bei Dienststellen mit sehr vielen Arbeiterinnen
mehrere Fabrikpflegerinnen.
2. Die Einstellung hat unter Mitwirkung der Frauenarbeitsstelle
der betr. Kriegsamtstelle zu erfolgen.
Diese ist auch um Namhastmachung geeigneter Personen
zu erstichen.
3. Ist die Zahl der weiblichen Arbeitskräfte eines Juflilnts
oder Depots so gering, daß die Arbeitskraft einer
Fabrikpflegerin nicht voll ausgenußzt werden würde, so darf
von einer Einstellung nur abgesehen werden, wenn auch die
Franenarbeitsstelle eine solche nicht für ersorderlich hält. Die
Wahrnehmung der Fürsorge für diese weiblichen Arbeitskräste
erfolgt dann durch eine andere am Ort tätige Fabrikpflegerin.
Ist dies nicht möglich, so ist die Einrichtung von
Sprechstunden mit der Fürsorgevermittelungsstelle der beir.
Kriegsamtstelle zu vereinbaren.
4. Bei den großen Iustituten und Depots sind außerdem
sofort von den daselbst eingestellten oder einzustellenden
Fabrikpflegerinnen geeignote welbliche Hilfskräfte anzulernen.
Diese Hilfskräfte sind wie Ausseherinnen zu bezahlen
misd t#uöterstehen der Fabrikpflegerin. .
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Angesichts der hiinjtigen Erfahrungen, die über die
Wirksamkeit der Fabrikpflegerinnen bereils vorliegen, ist zu
hoffen, daß die Rüstungsbetriebe der Privatindustrie, in
denen Frauen beschäftigt werden, dem Beispiel der staatlichen
Betriebe folgen und auch ihrerseits — soweit es noch nicht
hgeschehen — recht bald Fabrikpflegerinnen einstellen werden.
* Unzulällige Anforderung und
Zurüchhalfung Wehr- oder
BHi#lfsdienstpflichtiger.
Deoas Kriegsamt bringt folgende Veröffeutlichung des
Kal. Bayerischen Kriegsministerlums, Kriegsamt, mit dem
Bemerken zur Kenntnis, daß es sich dem Hinweis vollinhalt.
lich auschließt:
„Dem Kriegsministerium fsind wiederholt Fälle bekannt
geworden, in denen Betriebe mehr Wehr- oder Hilfsdlenstpflichtige
anforderten, altz dem unbedingt notwendigen Bedarf
entsprach, oder Wehrpflichtige, die für eine ganz bestimmte
Tätigkeit reklamiert wurden, nicht sofort nach deren
Beendigung wieder zur Einbernfung zur Verfügung stellten.
Derartige Unternehmungen verfeblen sich in schwerster Weise
gegen andere Betriebe, denen sie mittelbar Arbeitskrässe
entziehen, aber auch gegen das allgemeine valerländische
Interesse. Das Kriegeministerium behält sich vor, derartige
Firmen von der Zuweisung Wehr= bezw. Hilfdsdienstpflichtiger
anszuschlichen."“
Planmähige Heranbildung von
Ersatzarbeitskräften.
erlatz vom 24. 4. Ur. 84 /, 17. HZS. 18. (vgl. Mr. 17, S. 7).
KNriegaministerlum. Nriegsomt.
Kriegs-Erfatz- und Mrbelts-Departement.
Nr. 764/6. 17. H2 S. 13. vom 17. 6. 1917.
GHelegentlich einiger Besprechungen mit den Sachverständigen
der Kriegsamtstellen wurde wiederholt die Beobachtung
gemacht, daß diesen die Hefte des „Erfahrungsaustansches
über Ansbildung und Verwendung angelernter
Arbeitskräfte“, die auf Anregung und mit Unterstützung
des Kriegsamts vom Verein Deutscher Ingenienure, Berlin,
herausgegeben werden, noch nicht bekannt waren.
Da gerade die Sachverständigen dazu berufen sind, den
Erfahrungsaustausch in ihren Bezirken zu fördern und zu
vermitteln, so wird großer Wert daranf gelegt, daß die
Sachverständigen in erster Linie Kenntnis von diesen Hesten
erhalten. Es wird daher ergebenst der Bezug von so viel
Exemplaren von dem Verein Deutscher Ingenieure, Berlin
NW. 7, Sommerstraße 4a, empfohlen, daß jedem Sochverständigen
1 Heft zugängig gemacht werden kann, das er
geleoentlich der Besuche in den Betrieben zweckmäszig als
nschauungsmaterial verwenden soll.
J. A.
u. Hugnn.