Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

moderne synthetische Chemie seit Jahren die 
Herstellung eines auf Malaria heilend cin- 
wirkenden Mittels vergeblich anstrebt: alle 
modernen Antipyreticn, zuerst das Chinolin, 
dann Kairin, Antipyrin, Antifebrin, Thallin, 
Phenacctin u. s. w., sind an dieser Aufgabe 
vollkommen gescheitert. 
Die verhältnißmäßige Sellenheit des Wechsel- 
siebers in Berlin hat uns bis jetz erst in zwei 
Jällen die Möglichkeit gegeben, die Wirksamkeit 
des Methylenblau bei ihm nachzuweisen. Da 
wir voraussichtlich erst nach längerer geit zu 
weiteren therapentischen Versuchen Gelegenheit 
haben werden, so halten wir es für zweck- 
mäßig, schon jehzt unsere Erfahrungen mitzu- 
theilen, um den Aerzten, die ein größeres 
Material von Malaria zur Verfügung haben, 
die Gelegenheit zur Prüfung und Erweiterung 
unserer Angaben zu gewähren. 
Es folgen nunmehr die ausführlichen 
Krantengeschichten. Sodann fährt der Artilel 
weiter fort: 
Aus diesen Krankengeschichten geht, wie 
jchon oben gesagt, die unleugbare Wirkung des 
Methylenblau gegen Wechselfieber hervor. 
Zur Anwendung kam das chemisch reine) 
Mocthylenblau (das Methylenblau medicinalc) 
in der Dosis von 0,1 in Kapseln gehüllt, die 
sünf Mal täglich in Zwischenräumen gegeben 
wurde. Im ersten Falle betrugen die Zwischen- 
räume drei Stunden, im zweiten Falle von 
Intermittens ZQuotidianz wurden die fünf 
Dosen in einstündlichen Zwischenräumen gegeben 
und elwa 10 bis 12 Stunden vor dem zu 
erwartenden Fieberansall begonnen. Was die 
Zeitdauer dieser Behandlung betrisst, so muß 
das Methylenblau in der gleichen Gesammt- 
dosis von 0,5 g pro dic mindestens 8 bis 
10 Tage nach Verschwinden des Fiebers sort- 
gercicht werden, bei ganz schweren Fällen 
zweckmäßiger noch etwas länger. Ob die Dosis 
von 0,5 8 pro die ohne jede Schädigung noch 
erheblich wird überschritten werden können, 
werden spätere Versuche entscheiden; wir sind 
nur einmal versuchsweise bis aus 0,7 g ge- 
stiegen. 
Das Methylenblau hat keine unangenehmen 
Nebenwirkungen, welche Bedenlen erregen könnten. 
Die einzige störende Nebenwirlung, die wir bis 
jeUt beobachtet haben, tritt in der Form einer 
spastischen Blasenreizung mit vermehrtem Harn- 
drang auf. Es gelingt aber leicht, durch Dar- 
reichung von gepulverter Muskatunß, etwa 
mehrere gehäufte Messerspitzen täglich, diesen 
*) Das chemisch reine Methylenblau kann von 
Meister, Lucius und Veüning in Höchst a. M. 
und von Merk in Darmstadt bezogen werden; der 
Preis pro KRilogramm beträgt etwa 40 Mark. 
418 
  
Beschwerden zu begegnen. Maßgebend für diese 
Präventivanwendung der Muskailuuß ist die in 
Süddeutschland, zumal in München, vielfach 
gebräuchliche Praxis, dysurischen Beschwerden, 
wie sie durch den Genuß frischen Bieres her- 
vorgerufen werden können, durch den Gebrauch 
dieses Gewürzes vorzubeugen. Das ätherische 
Muskatuußöl wirkt bei Weitem nicht so sicher, 
als die gepulverte Muskatnus. Letztere würde 
auch bei Blasenreizung aus verschiedenen krank= 
haften Ursachen zu versuchen sein. 
Ferner beobachtet man nah Methylenblau 
eine Vermehrung der täglichen Harnmengec. 
Eiweiß haben wir in solchen Harnen nie 
konstatiren können, möchten jedoch rathen, in 
der ersten Zeit diesem Punkte fortlaufende 
Beobachtung zu schenken. Der Harn ist selbst- 
verständlich bei Methylenblaugebrauch intensiv 
blau gefärbt. Die Darmentlecrungen enthalten 
das Methylenblau in reduzirter Form, sie 
werden daher sofort blau nach Zutritt der Luft. 
Ob die Methylenblaubehandlung des Wechsel- 
fiebers vor Rezidiven der Krankheit, dic auch 
bei der Chininbehandlung öfters auftreten, 
schützen wird, sind wir heule noch nicht in der 
Lage zu beurtheilen. Ebenso wird erst die Zu- 
kunft die so wichtige F Frage entscheiden müssen, 
ob bei den tropischen Formen der Malarig, 
die dem Chinin so vielfach trotzen, eine Kom- 
bination der Chininbehandlung mit Methylen= 
blaubehandlung Heilung herbeigeführt. 
Poriugiesische Gesellschaften zur dDerwaltung und 
Ausbentung der provinz Mozambiquc. 
Durch Delrei vom 30. Juli d. J. (ver 
ösjentlicht im „Diario do Gorerno- bvom 
7. v. M.) ist der unter dem 8. März d. J. 
konstitnirten „Companhia de Moçambiljue" 
die Konzession zur Verwaltung und Ausben- 
lung von ausgedehnten Gebieten nördlich des 
Sabe Flusses übertragen worden: diese Gebiete 
werden begrenzt im Norden und Nordwesten 
durch den Lauf des Zambese von seiner am 
weitesten südlich gelegenen Mündung an und 
die gegenwärtige Grenze des Distrikts von Teic, 
im Westen durch die Binnengrenze der Provinz, 
im Süden durch den Flußlauf des Sabe bis 
zu seiner südlichsten Mündung, im Osten durch 
den Occan. 
Die wichtigsten 
zession sind solgende. 
Die Gesellschaft ist ausschließlich berechtigt, 
in dem bezeichneten Gebiete Kontrakte, Kon- 
ventionen oder Verträge über Land, Minen-, 
Feldkonzessionen oder die Anlage von Eisen- 
Bestimmungen der Kou-
	        
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