Bundesratsbeschluß z. Ausführung d. 8 39 Abs. 1d. R. u. StGes. 219
(Deutsches Reich.) Anlage 6.
(Reichsadler.)
Entlassungsurkunde.
(Namen, Stand und Wohnort), geboren an ....
sowie seiner Ehefrar 7DT geborenen
und folgenden von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretenen
Kindern:
-
=
ist die Entlassung aus der unmittelbaren Reichsangehörigkeit mit dem
Zeitpunkt der Uushändigung dieser Urkunde erteilt worden.
den 19
(L. S.) (Der Reichskanzler.)
(Unterschrift.)
Deutsches Reich. Anlage 7.
(Königreich Preußen.)
(Landeswappen.)
Heimatschein.
(Für den Aufenthalt im Ausland.)
in.
(sowie seine Ehefrau geborrren
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder:
1. (Namen), geboren aunmn. , in
2. *“ wê .. . . . ... .... . . . . . ......... . ....... . . . .
3. - - AAA -
besttz.-.»..dIeStaatsangehörigkeitim(KönigreichPreußen)und..............
somit Deutsche
Diese Bescheinigung gilt bis zum 19.—.
& , den 19
(."§.) (Der Königlich Preußische Regierungspräsident.)
*4 (Unterschrift.)
(Unterschrift des Inhabers.)7)
*) Der Inhaber hat den Heimatschein, ehe er ihn einer ausländischen Behörde
vorlegt, eigenhändig zu unterschreiben.