Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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.  70)  Bekanntmachung

wegen  des  Beitritts  innengedachter  Regierungen  zu  der,  der  allgemeinen  Münzconvention
  vom  30sten  Juli  1838  Ssub  B  angefügten  besonderen  protocollarischen
  Uebereinkunft  vom  nämlichen  Tage;
vom  7ten  October  1853.

M  Bezugnahme  auf  Artikel  14  des  unterm  1  Sten  Juni  dieses  Jahres  (Seite  79
des  Gesetz=  und  Verordnungsblattes  vom  Jahre  1853)  bekannt  gemachten,  die  Fortdauer
und  Erweiterung  des  Zoll=  und  Handelsvereins  betreffenden  Vertrags  sub  A,  wird  hierdurch
  annoch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß
die  Regierungen  des  Königreichs  Hannover  und  des  Großherzogthums  Oldenburg
zugleich  der,  der  allgemeinen  Münzconvention  vom  30sten  Juli  1838  sub  B  angefügten
besonderen  protocollarischen  Uebereinkunft  vom  nämlichen  Tage  (Seite  10  des  Gesetzund
  Verordnungsblattes  vom  Jahre  1839)  mit  beigetreten  sind.
Dresden,  am  7ten  October  1853.

Finanz-Ministerium.

Behr.
Geuder.

 

.  71)  Verordnung,

die  Bestellung  von  Commissarien  zu  Landtagswahlen  betreffend;
vom  6ten  October  1853.

Nehem  der  Justizamtmann  Edler  zu  Wolkenstein,  welcher  früher  als  Vorstand  des
Justizamtes  zu  Zwickau  mit  Leitung  der  im  1  Sten  bäuerlichen  Landtagswahlbezirke  erforderlichen
  Neuwahl  eines  Abgeordneten  und  seines  Stellvertreters  beauftragt  gewesen,
Cetr.  Verordnung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  1  Aten  December  1852,  Gesetzund
  Verordnungsblatt  von  1852,  Seite  335)  wegen  seiner  immittelst  erfolgten  Versetzung
  von  Zwickau  nach  Wolkenstein  auf  sein  Ansuchen  des  gedachten  Auftrags  wieder
enthoben  und  an  seiner  Stelle  zu  Fortstellung  des  Wahlgeschäfts  in  dem  genannten  Bezirke
der  Amtshauptmann  von  Welck  zu  Zwickau,
demnächst  aber  zu  Veranstaltung  der  immittelst  nöthig  gewordenen  Neuwahl  eines  Stellvertreters
  des  einen  der  beiden  Landtagsabgeordneten  der  Stadt  Dresden
der  Director  des  Landgerichts  zu  Dresden,  Hofrath  Damm,