Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

         Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  20.—23.)       175

        Oktober.  Fleischteuerung  (S.  157).

Da  die  Agitation  auf  Oeffnung  der  Grenzen  fortdauert,  teilt  die
„Korrespondenz  Hoffmann“  offiziös  mit  (19.  Oktober),  daß  von  der  Erlaubnis,
  jährlich  50 000  Schweine  aus  Oesterreich  nach  Bayern  einzuführen,
noch  kein  Gebrauch  gemacht  worden  sei;  auch  in  Sachsen  seien  nur  im
April  300  Schweine  eingeführt  worden.  Fleischknappheit  in  Oesterreich-Ungarn
  und  hohe  Preise  machten  die  Einfuhr  unmöglich.

         Oktober.  (P r e u ß e n.)  Der  Streik  der  polnischen  Schulkinder
  nimmt  nach  den  Herbstferien  zu.

         20.  Oktober.  (W ü r t t e m b e r g.)  Die  Kammer  der  Abgeordneten
  spricht  sich  mit  41  gegen  16  Stimmen  gegen  die  fakultative
Zulassung  der  Simultanschulen  aus.

           22.  Oktober.  (R e i c h s t a g s w a h l.)  Bei  der  Ersatzwahl  in
Döbeln  (Sachsen)  erhält  Pinkau  (Soz.)  12 207,  Hasse  (kons.-natlib.)
8 322,  Beck  (fr.  Vg.)  3 512  Stimmen.

Oktober.  Es  macht  sich  eine  lebendige  Lohnbewegung  unter
den  Bergarbeitern  geltend.  Die  Regierung  empfiehlt  wohlwollende
Prüfung  ihrer  Forderungen.

            23.  Oktober.  (B r a u n s c h w e i g.)  Beschluß  des  Landtags  über
die  Wahl  eines  Regenten.

            Die  staatsrechtliche  Kommission  beantragt  folgenden  Beschluß:  1.  Die
Landesversammlung  spricht  ihre  Ueberzeugung  dahin  aus,  daß  ohne  einen
endgültigen  und  vorbehaltlosen  Verzicht  der  sämtlichen  Agnaten  des  herzoglichen
  Hauses  auf  Hannover,  die  im  Interesse  des  Landes  dringend  wünschenswerte
  Verständigung  zwischen  der  Krone  Preußen  und  dem  Herzog
von  Cumberland  nicht  zu  erhoffen  ist.  2.  Sie  ersucht  den  Regentschaftsrat,
diesen  Beschluß  zur  Kenntnis  des  Herzogs  von  Cumberland,  sowie  der
königlich  preußischen  Regierung  zu  bringen  und  auch  die  bezüglichen  Schreiben
und  Abschriften  dieses  Berichtes  beizufügen.  Sie  gibt  ferner  der  Regentschaft
  anheim,  einstweilen  den  Landtag  zu  vertagen,  und  erst  dann  wieder
zusammentreten  zu  lassen,  wenn  entweder  eine  die  Wiederaufnahme  der
Verhandlungen  zwischen  dem  Regentschaftsrat  und  der  Landesversammlung
erfordernde  Erklärung  des  Herzogs  eingegangen  sein  sollte,  oder  ohne  daß
solches  geschehen  würde,  eine  Frist  von  drei  Monaten  verstrichen  sein  werde.

       Zur  Begründung  ihres  Antrages  führt  die  Kommission  der  braunschweigischen
  Landesversammlung  aus:  Die  Kommission  hat  bei  der  Einbringung
  der  Resolution  vom  25.  September  die  Tatsache,  auf  welche  sich
der  Bundesratsbeschluß  vom  2.  Juli  1885  stützt,  als  fortbestehend  erachtet.
Sie  ist  der  Ansicht  gewesen,  daß  der  Uebernahme  der  Regierung  durch  den
Herzog  von  Cumberland  oder  einen  seiner  Söhne  der  Verzicht  auf  die
Ansprüche  auf  Hannover  vorhergehen  müsse,  und  daß  der  Reichskanzler
als  Vorsitzender  des  Bundesrates  das  geeignete  Organ  sei,  das  zweite
Hindernis,  die  gegensätzliche  Stellung  des  Herzogs  zu  Preußen,  zu  beseitigen.
  Diese  Ansicht  sei  irrig  gewesen.  Der  Reichskanzler  habe  die  Vermittlung
  abgelehnt,  weil  er  die  Uebernahme  der  Regierung  seitens  des
Herzogs  für  unmöglich  erachtete,  da  diese  durch  den  Bundesratsbeschluß
vom  2.  Juli  1885  ausgeschlossen  sei.  Gerade  deshalb  aber,  und  weil  das
Land  außerstande  sei,  die  Regierungsverhältnisse  endgültig  zu  regeln,  sei