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3.
Enbdgültiger Dienstvertrag bei Verwendung Hilfsdienstpflichtiger
im besetzten Gebiet. )
Derendgültige Dienstvertrag wird mit dem Hilfs-
dienstpflichtigen erst im besetzten Gebiete selbst abgeschlossen und
war von der Stelle, bei der er endgültige Beschäftigung findet.
iese hat naturgemäß die Arbeitsbedingungen im einzelnen
festzusetzen. Ein Muster für den endgültigen Dienstvertrag,
das nach Bedarf ergänzt werden kann, wird nachstehend bekannt-
gegeben.
Vaterländischer Hilfsdienst.
Vertrag
auf Grunddes Gesetzesüber den vaterländischen
Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.
D
schließt mit dem Hilfsdienstpflichtigen
Vor= und Zuname:
letzter Wohnort:
geboren ann.
Stand:
Militärverhältis:. ,.................·...
einen Vertrag.
a) Allgemeine Bedingungen.
1. Der Hilfsdienstpflichtige untersteht während der Vertrags-
dauer und während seines Aufenthalts im besetzten Gebiet bis
zur Beendigung des nach Dertragsablauf stattfindenden Rück-
transportes in die Heimat den Militärgesetzen.
Er ist zu Pünktlichkeit, peinlichster Pflichttreue, unbedingtem
Gehorsam sowie gebührlichem Verhalten gegen die ihm vor-
gesetzten Dienststellen verpflichtet. ·
Er hat auch über die Vertragsdauer hinaus strengste Ver-
schwiegenheit, besonders auch in Briefen, über militärische An-
gelegenheiten, sowie größte Zurückhaltung gegenüber den Landes-
einwohnern zu wahren.
°)) Abgedruckt aus Nr. 7 der amtlichen Mitteilungen und Nachrichten „Kriegsamt“.