Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

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Führung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit ver- 
pflichtet. 
Aehnlich wie Richter können Vorsitzende und Mit- Ablehnung 
glieder der Ausschüsse wegen Besorgnis der Befangen= schußmit. 
eit abgelehnt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die alledern 
ißtrauen gegen ihre Unparteilichkeit rechtfertigen. 
eber den hierauf gerichteten Antrag entscheidet der 
Ausschuß selbst. Zur Sicherung gegen frivole An- 
agstellung dient die Bestimmung, daß der Antrag 
ohne weiteres zurückzuweisen ist, wenn er offensichtlich 
zum Zwecke der Verschleppung gestellt wird. Eine 
orschrift, wonach Ausschußmitglieder in bestimmten 
ällen kraft Gesetzes von der Entscheidung ausge- 
schlossen sind wie nach der Zivilprozeßordnung, besteht 
ler nicht. 
Ueber Zustellungen handeln §8S 8—11 der Anustellungen 
weisung. Sie geschehen in der Regel durch eingeschrie- 
enen Brief oder gegen Behändigungsschein. Besondere 
orschriften gelten für Zustellungen außerhalb des 
Deutschen Reichs und an Militärpersonen. 
Die Entscheidung soll so vorbereitet werden, daß Lokbers,; 
sie unter möglichst geringem Aufwand an Zeit durch handlung 
den Ausschuß gefällt werden kann. Es muß also, ähn— 
lich wie im Verfahren vor den Spruchausschüssen der 
sozialen Versicherung, vor der mündlichen Verhand— 
lung die Sache durch den Vorsitzenden geklärt und 
soruchreif gemacht werden. Zu diesem Zweck kann der 
orsitzende Ermittlungen jeder Art anstellen, amtliche 
Uuskünfte, schriftliche Erklärungen und Sachverstän- 
gigen-Gutachten einholen; er kann auch die Vorlegung 
on Geschäftsbüchern und sonstigen Urkunden anord- 
en, sowie vorläufige uneidliche Vernehmungen von 
Zeugen und Sachverständigen selbst vornehmen oder 
fiddere Behörden darum ersuchen. Der Ausschuß kann, 
alls er die Sache noch nicht für spruchreif hält, eine 
rgänzung der Vorbereitung durch Beschluß verlangen. 
de Die mündliche Verhandlung ist als Grundlagenht er- 
r Entscheidungen nicht zwingend vorgeschrieben, soll 
er im Verfahren vor den Schlichtungsausschüssen die 
vaterländische Hilfsdienst. 5
	        
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