Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Verhältnisse

98 4. Bollzugsvorfcriften. 
Antragfteller jeine Riederlaffung und bei Mangel einer folhen cınen 
Aufenthalt Hat oder zuleht Hatte. Trifft feine biefer Vorausfeyungen 
zu, jo ift die Bezirlsverwaltungsbehörde ber legten Wiederlalfung und 
bei Mangel einer folhen des Tebten Aufenthalts ber Gltern ower bed 
fegtlebenden (Hternteil des Antrapftellers zuftändig, In Münrhen ılı 
die Polizeidirektion *, zuftändig. Tiefe ift auch zuftändig, wenn eın« 
Behörde nah Zag 1 und 2 nicht vorhanden ift. 
34. 
Lie Wültigleit eines Heimaticheines fann bis zu einem Zeitcauımz 
von 10 Jahren bemeilen werden. 
33. 
Senn ber Bezırlsverwaltungsbehörde die perfönliden %eı: alt 
niffe des Antragitellers nit befannt find, Hat fie vor Ausftellung” h23 
Heimatiheins zu prüfen, ob Anlaß befteht, an feiner Geihäftstähigfen 
zu zweifeln, dann ob anzunehmen ift, daß fih ber Antragftelle: 2.3 
Heimatiheins bedienen wird, um fi tmweientlidhen öffentlihrehrlid,n 
Pilihten im Inlande zu entziehen. Hierbei fommen beionders in 7° 
trat die Bereitelung der Ztraiveriolgung und bes Ztrafvollzugs, die 
Verletzung der Wehrpflicht (einschließlich der Militärpflicht und der 
aktiven Dienstpflicht; und der Ordnungsvorschriften der Wehrurd- 
nung, excheblide Kidftände an Öffentlichen Yeiftungen gegenüber nem 
Etaste pder den Gemeinden, mweientlide Belaftung der öffenmlichen 
Armenpflege duch KRichterfüllung der geieglichen Unterhaltspilict. 
36. 
Ter Antragfteller ift bei Anlaß darauf auimerffam zu machen, 
Daß der SHeimatichein die in ausländiihen Ztaaten befondbers hnrge- 
fhriebenen Heife oder Ausweispapiere Bälle, Babfarten, Kanner- 
bicher, Tienftbotenblider) nit eriegt. 
37.**) 
Zer Eiaatbangehörigfeitsausweis ift nur auszuftellen, wenn ber 
intragftelier bie bayerifhde Etantsangehdrigleit nachgewielen hat.”*”) 
Bu 6 40. 38. 
Tas Berfahren bemißt fih nach dem Beleb über den Bertvaltungs- 
gerichtöhof. 
Im erfien Redtszug entigeibet bei Anträgen auf Aufnahme ober 
auf Entlaffung die Bezirfönerwaltungsbehörde, in München ber Ztabdt- 
rat, bei Anträgen auf Einbürgerung ber verwaltungscedtlide Tenat 
der Kegierung, ®. 5b. 3; im zweiten Hechiszug entfeheibet ber Terwal- 
tungsgerichtshof 
” 
   
  
v, Zie Bolizerämter, f. oben . 9 mn. 8 su $1. 
»*, fiber Die a oanbigung ber Heimatiherne und Tlaats 
engchörigleitsausweile f. oben 34/5 Anm. 2 zu & 39. 
“, Bgl. Hierzu bie Min AMBel. vom 16. ar 1921 und vom 4. Kai 
1921 beir. deu Kadweis ber Etaatsange a von Auslanddeuticen 
(ran, Rı. 65 und Ar. 105), unten
	        
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