Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Hand  und  des  Auges  im  Beobachten  der
Verhältnisse  (HProportionen)  derselben.


Messen  mit  Maaßen.

1I.  Kenntniß  der  gewöhnlichen  Längenmaaße,
Zeitmaaße,  der  Gewichte,  der  Maaße  der
festen  und  flüssigen  Körper  2c.

a.  Uebung  im  Messen  und  Wägen  verschiedener
  Körper  mit  den  bekannten  Maaßen
und  Gewichten.

Zweyte  Klasse.
Rechnen  aus  dem  Kopfe.

I.  Uebung  im  Zählen  mit  Einheiten  und
Mehrheiten  von  100  bis  1000  vor-  und
ruͤckwaͤrts.

2.  Uebung  der  zwey  vermehrenden  und  der
zwey  vermindernden  Rechnungsarten.

3.  Anleitung  zu  leichten  Rechnungs-Vortheilen.


Rechnen  an  der  Tafel.

1.  Anschreiben  vorgesprochener  Zahlen,  und
Uebung  im  Lesen  geschriebener  Zahlen.

a.  Einfache  Rechnungs-Aufgaben  nach  den
vier  Rechnungsarten  mit  genannten  und
ungenannten  Zahlen.

Messen  mit  Maaßen.

1.  Fortgesetzte  Kenntniß  der  Länge=  Schwere:
  Inhalts=  Zeit=  und  anderer  Maaße.
2.  Fortgesetzte  Uebung  im  wirklichen  Gebrauche

  derselben.

Messen  mit  Hand  und  Auge.
t.  Fortsehung  der  freyen  Handzeichnungen.
2.  Leichte  Umrisse  und  Zeichnungen  verschie-15



dener  Gegenstände  aus  der  Natur  und
Kunst,  nach  Musterbildern.
Dritte  Klasse.
Rechnen  aus  dem  Kopfe.

1.  Fortsetzung  in  größern  Zähl-Uebungen.

2.  Fortsetzung  der  vier  Rechnungsarten  in
einfachen  und  zusammengesetzten  Beyspielen.


3.  Ordentliche  Zusammenstellung  der  wichtigsten
  Rechnungs-Vortheile  aus  dem
Kopfe  mit  Angebung  des  Grundes.

Rechnen  an  der  Tuofel.

1.  Uebung  im  Lesen  und  Auschreiben  der
Zahlen  bis  zu  Millionen.

a.  Zusammengesetzte  Rechnungsaufgaben  aus
den  vier  Rechnungsarten,  so  wie  sie  im
bürgerlichen  Leben  vorkommen.

3.  Anleitung  und  Uebung  in  der  Regel  detri,
in  der  reesischen  Regel  und  in  den  leichtesten
  Brüchen,  nebst  ihrer  Auflösung.

Messen  mit  Maaßen,

1.  Wiederhohlung  und  Erweiterung  der  so
nothwendigen  Kennenisse  von  Maaßen,  Gewichten
  und  geometrischen  Körpern.

2.  Praktische  Anweisung  zum  Gebrauche  des
Zirkels,  des  verjüngten  Maaßstabes,  des
Winkelmaaßes  bey  Verfertigung  geometrischer
  Figuren  und  dergleichen.

Messen  mit  dem  Auge.

Fortsetzung  der  freyen  Handzeichnung  verschiedener
  Gegenstände  nach  der  Natur,
mit  Beobachtung  ihrer  Figur-Verhältnisse
nach  dem  Augenmaaße.

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