19. Die wendische, vogtlündische
und altenburgische Volkstracht im
13. und 19. Jahrhundert.
Von O. Seyffert.
Zeichnungen von demselben.
Wenn wir unter Volkstracht die Kleidung verstehen, die, nur auf
einen Landstrich beschränkt, sich selbständig entwickelt hat, in der sich also
nicht die vorhandene Mode mehr oder weniger in bäuerlicher Auffassung
wiederspiegelt, sondern welche historische und örtliche Eigenart besitzt, so müssen
wir im Königreich Sachsen vor allem die wendische Volkstracht in der Ober-
lausitz, die vogtländische im Vogtland und die altenburgische an der Grenze
von Sachsen-Altenburg und im Herzogtum S.-Altenburg nennen. Allerdings
kann man im allgemeinen auch unter Volkstracht die Kleidung des Bauern
und des kleinen Mannes, der verschiedenen Gewerbe, der Schützengilden, der
Bergleute, Hausierer u. s. w. und schließlich die eines jeden Menschen, sobald
wir „Volk“ als die Gesamtheit nehmen, verstehen. Wenn wir jetzt aber nur
die drei oben erwähnten Typen schildern, so geben wir ein Bild, in das sich
die in Sachsen vorkommenden Bauerntrachten, einige Abweichungen zumal in
den Kopfbedeckungen ausgenommen, einordnen lassen. Die wendische Tracht
hat sich bis heute bei Frauen und Mädchen erhalten und tritt bei Hochzeiten,
Kindtaufen u. s. w. hier und da noch in alter Herrlichkeit auf, die vogt-
ländische Tracht ist im Anfang des letzten Drittels des 19. Jahrhunderts
ausgestorben und die altenburgische wird nur noch von älteren Frauen und
vereinzelt von Männern getragen oder anläßlich von Festlichkeiten zu Ehren
des Fürstenhauses bei den sogenannten Bauernreiten angelegt. (In Sachsen
zum Dresdener Volkstrachtenfest 1896 und zum 25 ährigen Regierungs-
jubiläum des Königs Albert 1898.)
Im 15. und 16. Jahrhundert finden wir Volkstrachten wenig in dem
Sinne vor, den wir heute darunter verstehen. Wir treffen hauptsächlich noch
die Modetrachten in bäuerlicher Auffassung. Nach dem 30 jährigen Kriege