fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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verändern und auf die ungestörte Vornahme der Zählung hindernd einwirken 
können, wie öffentliche Versammlungen, Feste, Jahrmärkte 2c. zur Zeit der 
Zählung nicht stattfinden. 
Weimar am 18. Oktober 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Junern. 
v. Groß. 
Ministerial-Bekanntmachung, 
die Volks= und Gewerbezählung am 1. Dezember 1875 
betreffend. 
[108) II. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kanzlers des Nord- 
deutschen Bundes vom 25. September 1869 wird andurch zur öffentlichen 
Kenntuiß gebracht, daß die bei der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen 
Gesammtuniversität Jena bestehenden Kommissionen zur Prüfung der 
Aerzte, Zahnärzte und Apotheker während des Jahres vom 1. Novem- 
ber 1875 bis dahin 1876 folgendermaßen zusammengesetzt sein werden: 
1. Die Kommission für die Prüfung der Aerzte: 
1) Vorsitzender: 
Geheimer Hofrath Dr. Ried, 
2) Mitglieder: 
a. für Anatomie, Physiologie und pathologische Anatomie: 
Professor Dr. Schwalbe, Professor Dr. Preyer und Hofrath 
Dr. Mller; 
b. für Chirurgie: 
Geheimer Hofrath Dr. Ried und Stabsarzt Dr. Bode; 
. für Augenheilkunde: 
Professor Dr. Schillbach; 
d. für Medizin: 
Professor Dr. Nothnagel und Professor Dr. Seidel; 
c. für Geburtshilfe: 
Geheimer Hofrath Dr. Schultze und Professor Dr. Siebert; 
t. für Staatsarzneikunde: 
Professor Dr. Siebert. 
II. Für die zahnärztliche Prüfung ist der für die Aerzte bestehenden Kommission 
der Zahnarzt Hartung in Rudolstadt 
beigeordnet.
	        
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