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verändern und auf die ungestörte Vornahme der Zählung hindernd einwirken
können, wie öffentliche Versammlungen, Feste, Jahrmärkte 2c. zur Zeit der
Zählung nicht stattfinden.
Weimar am 18. Oktober 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Junern.
v. Groß.
Ministerial-Bekanntmachung,
die Volks= und Gewerbezählung am 1. Dezember 1875
betreffend.
[108) II. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kanzlers des Nord-
deutschen Bundes vom 25. September 1869 wird andurch zur öffentlichen
Kenntuiß gebracht, daß die bei der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen
Gesammtuniversität Jena bestehenden Kommissionen zur Prüfung der
Aerzte, Zahnärzte und Apotheker während des Jahres vom 1. Novem-
ber 1875 bis dahin 1876 folgendermaßen zusammengesetzt sein werden:
1. Die Kommission für die Prüfung der Aerzte:
1) Vorsitzender:
Geheimer Hofrath Dr. Ried,
2) Mitglieder:
a. für Anatomie, Physiologie und pathologische Anatomie:
Professor Dr. Schwalbe, Professor Dr. Preyer und Hofrath
Dr. Mller;
b. für Chirurgie:
Geheimer Hofrath Dr. Ried und Stabsarzt Dr. Bode;
. für Augenheilkunde:
Professor Dr. Schillbach;
d. für Medizin:
Professor Dr. Nothnagel und Professor Dr. Seidel;
c. für Geburtshilfe:
Geheimer Hofrath Dr. Schultze und Professor Dr. Siebert;
t. für Staatsarzneikunde:
Professor Dr. Siebert.
II. Für die zahnärztliche Prüfung ist der für die Aerzte bestehenden Kommission
der Zahnarzt Hartung in Rudolstadt
beigeordnet.