Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1123 
1127 
94 Tod Heinrichs des jüngeren von Eilenburg. 
Im Jahr 1123 unterstützte Markgraf Heinrich im Verein mit 
seinen Verwandten, Markgraf Heinrich von Stade und Ludwig 
von Thüringen, den Bischof Bukko von Halberstadt in seiner 
Fehde gegen Herzog Lothar von Sachsen und bald darauf ge- 
rieth er selbst in eine Fehde mit seinem Vetter Konrad von 
Wettin;, nachdem eine Besprechung mit demselben zu Wettin 
oder zu Eilenburg fruchtlos geblieben war; für Konrad hatte 
jene einen so unglücklichen Ausgang, daß er des jungen Mark- 
grafen Gefangener auf Schloß Kirchberg bei Jena wurde, von 
welchem der Fuchsthurm auf dem Hausberg noch ein Uber- 
bleibsel sein mag. Hier schmachtete Konrad bis zum Tode 
Heinrichs, der in der Blüthe seiner Jahre 1123 an Gift. von 
unbekannter Hand verstarb. 
Für dieses Jahr sprechen gleichzeitige, wenngleich meist aus- 
ländische, für das Jahr 1127 inländische, doch weit spätere 
Quellen 1). Auf die Nachricht von Heinrichs Tode wurde Konrad 
frei und erhob nun, da mit Heinrich die Descendenz Dedos er- 
loschen war, als nächster Seitenverwandter Erbansprüche auf 
Meißen, während Albrecht von Ballenstädt dasselbe in der Lausitz 
that. Da aber Kaiser Heinrich V. die einen so wenig gelten 
lassen wollte wie die andern, vielmehr die Marken als heim- 
gefallene Reichslehen betrachtete, so belehnte er mit. Meißen den 
Osterländer Wiprecht von Groitzsch; die Ostmark aber gab er dem 
Landgrafen Hermann von Winzenburg. Allein sofort erhob 
sich, ganz ähnlich wie 10 Jahre vorher beim Aussterben des 
orlamünder Hauses, Herzog Lothar, um sowohl die Festsetzung 
von Anhängern des Kaisers in seiner Nachbarschaft zu hindern, 
7. 11) Annal. Saxo, Cogmas Prag. u. Annales Pegavienses für 1123. 
Vergl, Weiße a. a. O. I, 599. Opel (Das Chronicon Montis Sereni 
(18591, S. 25 f.) weist richtig nach, wie in diese Chronik und demnach 
in die Annal. Vetero-Cell, das Jahr 1127 nur durch Mißverstand der 
Worte des Libellus de gente comitum Wettinens.: „Post mortem autem 
„Heinrici captivitate solutus a. MCXXVII liberalitate Luderi impera- 
toris marchiam Misnensem suscepit“ gekommen ist. Also mag wohl Lothar 
in diesem Jahre, wo er auch Heinrich dem Stolzen das Herzogthum 
Sachsen übertrug, dem Grafen Konrad von Wettin die bisher von 
Letzterem widerrechtlich occupirte Mark von Rechtswegen förmlich verliehen 
haben. — üÜber die Erbfrage vergl. v. Posern-Klett a. a. O., 9 20.
	        
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