1123
1127
94 Tod Heinrichs des jüngeren von Eilenburg.
Im Jahr 1123 unterstützte Markgraf Heinrich im Verein mit
seinen Verwandten, Markgraf Heinrich von Stade und Ludwig
von Thüringen, den Bischof Bukko von Halberstadt in seiner
Fehde gegen Herzog Lothar von Sachsen und bald darauf ge-
rieth er selbst in eine Fehde mit seinem Vetter Konrad von
Wettin;, nachdem eine Besprechung mit demselben zu Wettin
oder zu Eilenburg fruchtlos geblieben war; für Konrad hatte
jene einen so unglücklichen Ausgang, daß er des jungen Mark-
grafen Gefangener auf Schloß Kirchberg bei Jena wurde, von
welchem der Fuchsthurm auf dem Hausberg noch ein Uber-
bleibsel sein mag. Hier schmachtete Konrad bis zum Tode
Heinrichs, der in der Blüthe seiner Jahre 1123 an Gift. von
unbekannter Hand verstarb.
Für dieses Jahr sprechen gleichzeitige, wenngleich meist aus-
ländische, für das Jahr 1127 inländische, doch weit spätere
Quellen 1). Auf die Nachricht von Heinrichs Tode wurde Konrad
frei und erhob nun, da mit Heinrich die Descendenz Dedos er-
loschen war, als nächster Seitenverwandter Erbansprüche auf
Meißen, während Albrecht von Ballenstädt dasselbe in der Lausitz
that. Da aber Kaiser Heinrich V. die einen so wenig gelten
lassen wollte wie die andern, vielmehr die Marken als heim-
gefallene Reichslehen betrachtete, so belehnte er mit. Meißen den
Osterländer Wiprecht von Groitzsch; die Ostmark aber gab er dem
Landgrafen Hermann von Winzenburg. Allein sofort erhob
sich, ganz ähnlich wie 10 Jahre vorher beim Aussterben des
orlamünder Hauses, Herzog Lothar, um sowohl die Festsetzung
von Anhängern des Kaisers in seiner Nachbarschaft zu hindern,
7. 11) Annal. Saxo, Cogmas Prag. u. Annales Pegavienses für 1123.
Vergl, Weiße a. a. O. I, 599. Opel (Das Chronicon Montis Sereni
(18591, S. 25 f.) weist richtig nach, wie in diese Chronik und demnach
in die Annal. Vetero-Cell, das Jahr 1127 nur durch Mißverstand der
Worte des Libellus de gente comitum Wettinens.: „Post mortem autem
„Heinrici captivitate solutus a. MCXXVII liberalitate Luderi impera-
toris marchiam Misnensem suscepit“ gekommen ist. Also mag wohl Lothar
in diesem Jahre, wo er auch Heinrich dem Stolzen das Herzogthum
Sachsen übertrug, dem Grafen Konrad von Wettin die bisher von
Letzterem widerrechtlich occupirte Mark von Rechtswegen förmlich verliehen
haben. — üÜber die Erbfrage vergl. v. Posern-Klett a. a. O., 9 20.