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und freien Plätze mit rothen Linien, Vorgärtchen und Straßenseiten, welche nicht mit
Häusern besetzt werden sollen, sowie öffentliche Plätze grün einzuzeichnen, auch die Namen
oder die sonstige Bezeichnung, sowie die Höhenlage der Straßen in der Axe einzuschreiben.
Die Höhenlage kann entweder nach einem im Nivellement angenommenen festen
Punkt oder nach der Meeresfläche bestimmt werden; dieselbe ist an den Kreuzungspunkten
der Straßen, sowie an denjenigen Stellen anzugeben, an welchen das Visier sich ändert.
Außer der Höhenlage sind die Visiere d. h. die Steigungs- und Gefällverhältnisse
der einzelnen Straßen oder Straßenabtheilungen in Prozenten ausgedrückt in die Pläne
einzuschreiben. Die Richtung des Gefälls ist mit einem Pfeil zu bezeichnen.
3) Bei unregelmäßigem Terrain und bei Plänen von größerer Ausdehnung sind
mit denselben entweder Nivellementsnetze oder Längenprofile der projektirten Straßen und
Plätze, ferner wo besondere Terrainschwierigkeiten für deren Anlage obwalten, Querprofile
derselben vorzulegen.
Die Längenprofile sind nach der Richtung der Straßenaxe, die Querprofile in winkel-
rechter Richtung auf letztere aufzunehmen; aus ersteren muß das Nivean der bestehenden
Straßen, wenn solche nach dem Plan geändert oder verlängert werden sollen, und die
Höhenlage des Terrains in der Verlängerung der projektirten Straßen mit Rücksicht auf
eine später mögliche Fortsetzung derselben entnommen werden können.
Wenn Straßen in der Nähe von Flüssen angelegt werden sollen, so ist der bekannte
höchste Hochwasserstand soweit möglich unter Angabe des Datums in die Profile einzu-
tragen.
Der Maßstab der Profile muß für die Längen mindestens 1/1250, für die Höhen
mindestens 1/125 der natürlichen Größe betragen.
Werden die Profile mit Farben behandelt, so sind die Auffüllungen mit rother, die
Abhebungen mit gelber und das Stehenbleibende mit schwarzer oder brauner Farbe an-
zulegen. Andernfalls sind die neuen Anlagen mit rother Farbe und das Bestehende mit
Tusch auszuziehen.
Die Zahlenangaben zu den einzelnen Theilen der Profile sind mit den entsprechen-
den Farben einzutragen.
4) Den Plänen ist eine tabellarisch geordnete Uebersicht der freien Plätze und der
Straßen, welche verändert, verlängert oder neu angelegt werden sollen, anzuschließen.