Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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2.  In  der  Appellations-Sache  von  dem  vormaligen  Königl.  Ober-Justiz-Collegium
ischen  dem  Medichknd  Doctor  Cammerer  zu  Rottweil  und  dessen  Streitgenossen,  Bekl.
Uanten,  und  dem  Joseph  David  in  Mühringen,  Klägern,  Aten,  eine  Schuldforderung
  berreffend,  wird  die  von  dem  Richter  voriger  Instanz  ausgesprochene  Urthel  abgeändert,
  und  den  Bekl.,  Anten,  die  Abschwörung  des  Ergänzungs-Eides  zuerkannt.
Sturtgart,  den  16.  Januar  1818.  «-BekzeichnißübetdlegesöllkeaStraf-ErkenntnissechKdnigi.CriminaliGrkichtshofovpmMonat-

  1817.  (Beschluß.)

Den  18ten  wurde  der  zu  Rottenburg  in  Untersuchung  gekommene  Jakob  Herrmann,
  von  Altenrieth,  Oberamts  Tübingen,  wegen  vierten  Diebstahls,  neben  dem  Erslatze
  der  Kosten  und  des  Schadens  zu  fünfmonatlicher  Festungs-Arbeit  und  nachheriger
Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  auf  zwei  Monate,  verurtheilt.

An  demselben  Tage  ist  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Georg  Martin  Giebler,
don  Göltenhof,  Oberamts  Oehringen,  wegen  groffen  und  ausgezeichneten  Diebstahls,
auch  Gewehr-Verheimlichung,  neben  dem  Ersaß  der  Kosten  und  des  noch  nicht  ver-Hüreten
  Schadens,  auch  Eonfiscation  des  Gewehrs,  mit  sechsmonatlicher  Festungs-FeEbeit

  bestraft  worden.  »

Unter  dem  21.  wurde  der  zu  Rottweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Fidel  Ladner  von  da,  wegen  ausgezeichneten  fortgesetzten  Fruchtdiebstahls,  neben  dem
Ersatze  der  ihm  zugeschiedenen  Kosten  und  des  Schadens  mit  einer  viermonatlichen
Zuchthausstrafe  belegt.

An  demselben  Da  ist  gegen  den  zu  Ulm  verhafteten  Johann  Georg  Braunmüller,
  von  Ettlenschieß,  Oberamts  Alpeck,  wegen  Umerschlagungen,  neben  dem  Koten=
  und  Schadens-Ersatz  eine  viermonatliche  Festungsstrafe  erkannt  worden.

An  demselben  Tage  wurde  der  zu  Rottweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Johann  Martin  Strobel,  von  Frommern,  Oberamts  Balingen,  wegen
wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersaß,  zu  einer  viermonatlichen
  Festungsstrafe  verurtheilt.

An  demselben  Tage  ist  gegen  den  zu  Ulm  verhafteten  Johann  Brugbacher,  von

Dannenried,  Oberamts  Waldsee,  wegen  wiederholter,  zum  Theil  ausgezeichnerer  Diebstähle,
  eine  achmmonatliche  Zuchthausstrafe  und  nachherige  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  auf  vier  Monate,  —  und  gegen  seinen  Mitschuldigen,  Franz  Schauder,
von  Gwick,  eine  viermonatliche  Zuchthausstrafe  ausgesprochen,  auch  rücksichtlich  der
Kosten  und  des  Schadens  das  Angemessene  verfügt  worden.
An  demselben  Tage  wurde  der  zu  Mergentheim  in  Verhaft  und  Untersüchung
Lekonmmene  Jakob  Heß,  von  Igersheim,  Oberamts  Mergentheim-  wegen  großen  und
dusgezeichneten  Diebstahls,  neben  Verurtheilung  in  den  Kosten=  und  Schadens-Ersaß,
mit  neunmonatlicher  Festungs-Arbeit  und  nachheriger  Einsperrung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause
  auf  vier  Monate  bestraft.

An  demselben  Tage  sind  gegen  nachbenannte,  zu  Urach  verhaftete  Personen,
neben  dem  Ersaße  der  ihnen  zugeschiedenen  Kosten=  und  Schadens-Antheile  unter  solidarischer
  Verbindlichkeit,  folgende  Strafen  erkannt  worden,  nämlich  gegen: