Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Nr.  1487  das  Gesetz,  betreffend  die  Aufnahme  einer  Anleihe  für  die  Zwecke
der  Verwaltungen  des  Reichsheeres,  der  Marine  und  der  Reichseisenbahnen,
  vom  2.  März  1883;  unter

„  1488  das  Gesetz,  betreffend  die  Kontrolle  des  Reichshaushalts  und
des  Landeshaushalts  von  Elsaß-Lothringen  für  das  Etatsjahr
1882/83,  vom  3.  März  1883;  unter

„  1489  die  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr  von  Schweinen,
Schweinefleisch  und  Würsten  amerikanischen  Ursprungs,  vom
6.  März  1883.

Berichtigung:  In  Nr.  6  des  Regierungs-Blaktes  ist  auf  Seite  32,  2.  Zeile  von  unten  statt  1883  zu  lesen  „1833".