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Uebersicht desjenigen Theils des allgemeinen
Stiftungs-Vermoͤgens, welcher der Benu-
zung, und Selstadministration der katholi-
schen Geistlichkeit überlassen ist, zu erhal-
ten, — nach der Analogie der wegen Her-
stellung der Fassionen über den Ertrag der
protestantischen Pfarreien erlassenen Vor-
schriften (Regierungsblatt vom Jahre 1810
IX. Stück) die beiliegende Instruktion über
die Herstellung und Beglaubigung der Fas-
sionen dieser Stellen fertigen lassen, und
zugleich verordnet, daß damit eine gleich-
sörwige Beschreibung ihrer übrigen Verhält-
niße, dann die Verfassung eigener Konspekte
ber das Grund-Vermögen derselben verbun-
den werden soll.
Unsere General: Kreis-Kommissariate
und die Kommissariate der Städte Augs-
burg, und Rürnberg haben dafür zu sorgen,
daß die Fassionen nebst den Pfarr-Beschrei-
bungen spätestens innerhalb 6 Monaten nach
den gegebenen Vorschriften gehörig angefer-
tigt, beglaubigt, und nach der angestellten
Superrevision nebst den anbefohlenen Kon-
spekten an Unser geheimes Ministerium des
Jnnern eingesendet werden.
Da die mit aller Genauigkeit zu führen-
de Revision der Fassionen, so wie die Ferti-
gung der Konspekte über das Grund-Ver-
mögen der geistlichen Pfründen eine längere
Zeit ersordert, so weisen Wir Unsere Ge-
neral: Kreis= Kommissäre an, zu diesen Ar-
beiten taugliche Individuen aus dem quies-
zirenden Personale zu verwenden, damit die
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Vollendung derselben desto schleuniger zu
Stande gebracht werde.
München den §F. Dezember 1811.
Mar Josepb.
Graf von Montgelas.
Auf kiniglichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
Instruktion
Zur Herstellung der Fassieonen
über den Ertrag der siämelichen
katholischen Pfarreien, Prädika
kuren, Kuratien, Erposituren,
und Beneftzien des Königreichs
und deren Beschreibung.
I.
Vorschriften für die Herstellung der
Fassionen.
S. 1. Sämrtliche in dem Königreiche be-
findliche katholische Pfarreien, Pfarrvikariate,
Prädikaturen, Kuratien, Expostturen, Lokal-
Kaplaneien, Kurat, oder einfache Benefizien,
und überhaupt alle selbstständigen, oder mit
eigenen Stiftungen und Einkünften versehene
Seelsorge: Stellen, und Kirchen Pfründen,
sowohl unmittelbaren, als mittelbaren Pa-
tronates sollen ihrem Vermögen, und Er-
trage nach genau beschrieben werden
Die Vermögens und Ertrags, Fassionen
sind von den hierauf instiruirten, und im Be-
size befindlichen Geistlichen, bei ledigen Seel-
len aber, oder wo die Besizer durch längere
Krankheit, Alter, oder andere Zufälle hiezu
ausser Stande sind, von den Provisoren, und