Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

4140 Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen 
steht, so ist es ihm, obgleich er selbst in Athen lebte, dennoch 
gar nicht eingefallen, das bürgerliche Gewerbe zur Theilnahme 
am Vollbürgerthum zuzulassen. Mit einer Einseitigkeit und Be- 
schränktheit, die durchaus keine andere Erklärung als jene Herr- 
schaft der Gesellschaftsordnung über die Staatsphilosophie zulässt, 
erklärt er ganz unbedingt, dass die „Arbeit“ Sache des Sklaven 
sei, und dass die „Wissenschaft des Herrn“ nur die sei, seine 
Sklaven benutzen zu können. „Wo die Herrn, fährt er fort, 
sich mit dieser (Wissenschaft) nicht abzumühen nöthig haben, 
da übernimmt ein Aufseher dieses Amt, sie selbst aber beschäftigten 
sich mit Staatsangelegenheiten oder mit der Philo- 
sophie !), demgemäss muss auch „jeder Staat, um gut ver- 
waltet zu werden, der Sorge um die nothwendigen Bedürfnisse 
überhoben sein“, und das, sagt er, OuoAoyovusvov Eorıv, also 
das wird von allen Ansichten als abgemacht vorausgesetzt ?). 
Die Consequenz oder wenn man will die Voraussetzung dieser, 
von allen Griechen angenommenen Ansicht ist klar genug; da 
dieser Staat nämlich aus den ihn verwaltenden Bürgern besteht, 
und ®nur in ihnen sein verwaltendes und gesetzgebendes Organ 
hat, so kann nur derjenige Staat eine xaAwg moAsreuuevn rrolıg sein, 
in welcher die Bürger mit dem Erwerb des Noihwendigen nichts 
zu thun haben. Und so kommt er zu dem charakteristischen 
Satz, der die Grundlage der ganzen Frage nach dem Bürgerthum 
abgiebt, dass nämlich Sklave und Handarbeiter im Wesentlichen 
dasselbe sind, nur mit dem Unterschiede, dass „derjenige der 
solche Arbeiten für Einen verrichtet, ein Sklave, wer sie für 
das ganze Publikum verrichtet, ein Handwerker und Tagelöhner 
ist 3); und daher denn wird „der beste Staat den Handwerker 
nicht zum Bürger machen; ist er aber Bürger, so muss allerdings 
gesagt werden, dass die Tugend des Bürgers nicht für Alle 
gehöre“ ?). 
Das ist der Standpunkt, auf dem keineswegs blos Aristoteles 
steht, sondern der vielmehr ein für alle OuoAoyovuevov war, und 
1) Pol. I, 2. 23. 
2) Pol. II, 6. 2. 
3) Pol. III, 3. 2. 3, 
4) Pol. III, 3. 2,
	        
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