4140 Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen
steht, so ist es ihm, obgleich er selbst in Athen lebte, dennoch
gar nicht eingefallen, das bürgerliche Gewerbe zur Theilnahme
am Vollbürgerthum zuzulassen. Mit einer Einseitigkeit und Be-
schränktheit, die durchaus keine andere Erklärung als jene Herr-
schaft der Gesellschaftsordnung über die Staatsphilosophie zulässt,
erklärt er ganz unbedingt, dass die „Arbeit“ Sache des Sklaven
sei, und dass die „Wissenschaft des Herrn“ nur die sei, seine
Sklaven benutzen zu können. „Wo die Herrn, fährt er fort,
sich mit dieser (Wissenschaft) nicht abzumühen nöthig haben,
da übernimmt ein Aufseher dieses Amt, sie selbst aber beschäftigten
sich mit Staatsangelegenheiten oder mit der Philo-
sophie !), demgemäss muss auch „jeder Staat, um gut ver-
waltet zu werden, der Sorge um die nothwendigen Bedürfnisse
überhoben sein“, und das, sagt er, OuoAoyovusvov Eorıv, also
das wird von allen Ansichten als abgemacht vorausgesetzt ?).
Die Consequenz oder wenn man will die Voraussetzung dieser,
von allen Griechen angenommenen Ansicht ist klar genug; da
dieser Staat nämlich aus den ihn verwaltenden Bürgern besteht,
und ®nur in ihnen sein verwaltendes und gesetzgebendes Organ
hat, so kann nur derjenige Staat eine xaAwg moAsreuuevn rrolıg sein,
in welcher die Bürger mit dem Erwerb des Noihwendigen nichts
zu thun haben. Und so kommt er zu dem charakteristischen
Satz, der die Grundlage der ganzen Frage nach dem Bürgerthum
abgiebt, dass nämlich Sklave und Handarbeiter im Wesentlichen
dasselbe sind, nur mit dem Unterschiede, dass „derjenige der
solche Arbeiten für Einen verrichtet, ein Sklave, wer sie für
das ganze Publikum verrichtet, ein Handwerker und Tagelöhner
ist 3); und daher denn wird „der beste Staat den Handwerker
nicht zum Bürger machen; ist er aber Bürger, so muss allerdings
gesagt werden, dass die Tugend des Bürgers nicht für Alle
gehöre“ ?).
Das ist der Standpunkt, auf dem keineswegs blos Aristoteles
steht, sondern der vielmehr ein für alle OuoAoyovuevov war, und
1) Pol. I, 2. 23.
2) Pol. II, 6. 2.
3) Pol. III, 3. 2. 3,
4) Pol. III, 3. 2,