Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Uegierungs-  Blatt

Großherzogthu  m
Sachsen-Weimar-Eisenach.

 

Nummer  18.  Weimar.  30.  Juni  1847.

 

Bekannutmachungen.

I.  In  Berücksichtigung  der  gegenwärtigen  außerordentlichen  Fourage-Theuerung
  haben  Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  die  Taxen
bei  Extraposten  auf  144  Sgr.
bei  Courieren  und  Estaffetten  auf  191  Sar.
für  das  Pferd  und  die  Meile  von  jetzt  ab  bis  zum  Ende  des  Monats  Oktober
  dieses  Jahres  zu  erhöhen  gnädigst  geruhet.
Mit  dem  1.  November  d.  J.  treten  die  in  unserer  Bekanntmachung  vom
17.  Dezember  v.  J.  bezeichneten  Taren  wieder  ein.
Unter  Bezugnahme  auf  F.  1  der  höchsten  Verordnung  vom  22.  August
1845  bringen  wir  dieses  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß.

Weimar  am  5.  Juni  1847.

Großherzoglich  Sächsische  Ober-Postinspektion.
Helbig.

II.  Da  einige  der  zeitherigen  Beschränkungen  des  Porto-Freithums
für  herrschaftliche  Dienstsachen  beschwerliche  Berechnungen  und  andere  Weiterungen
  veranlassen,  welche  mit  dem  Gegenstande  zum  Theil  außer  Verhältniß
stehen,  so  ist  mit  der  General-Direktion  der  Großherzogl.  Sächsischen  Fürstlich
Thurn  und  Tarisschen  Lehnsposten  zu  Frankfurt  a.  M.  eine  Vereinbarung  dahin
  zu  Stande  gebracht  worden,  daß  das  nach  Art.  31  und  32  des  Post-Lehnsvertrags
  vom  8.  Dezember  1816  (§.JF.  23  und  24  des  Patents  vom  31.

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