Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

762  Nr.  139.  1914.

Bis  zur  Lieferung  der  neuen  Muster  können  die  Muster  k,  1  und  m  (Dbl.
1902  Nr.  19  S.  89—919)  unter  entsprechender  handschriftlicher.  Abänderung  der
eingeklammerten  Worte  durch  Hinzufügung  des  Zusatzes  „sowie  der  Hinterbliebenenfürsorge
  Verwendung  finden.

In  den  Bescheinigungen  sind  die  Geburtstage,  die  Tage  der  Eheschließung
und  die  Todeßtage  in  Buchstaben  ausgeschrieben  anzugeben

In  den  Heiratsscheinen  sind  außer  den  ausgeschriebenen  Tagen  der  Eheschliehng
  auch  Geburtstag  und  -Jahr  der  Eheleute  in  Ziffern  anzugeben.

Schwerin,  den  15.  Dezember  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgische  Ministerien
jdber-  Justiz.  des  Innern.
Langfeld.  L.  v.  Meerheimb.

(2)  Bekanntmachung  vom  16.  Dezember  1914  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung
  über  Höchstpreise  für  Kupfer  usw.  vom  10.  Dezember  1914.

Zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom  10.  Dezember  1914  über
Höchstpreise  für  Kupfer,  altes  Messing,  alte  Bronze,  Rotguß,  Aluminium,  Nickel,
Antimon  und  Zinn  wird  bekannt  gemacht,  daß  die  Verrichtungen  der  zuständigen
Behörde  und  der  Verwaltungsbehörde  im  Sinne  des  §  11  der  Bundesratsverordnung
  vom  unterzeichneten  Ministerium  wahrgenommen  werden.

Bare  Auslagen,  die  in  einem  Verfahren  aus  §  11  der  Bundesratsverordnung
  erwachsen,  sind  vom  Antragsteller  zu  ersetzen.

Schwerin,  den  16.  Dezember  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.