762 Nr. 139. 1914.
Bis zur Lieferung der neuen Muster können die Muster k, 1 und m (Dbl.
1902 Nr. 19 S. 89—919) unter entsprechender handschriftlicher. Abänderung der
eingeklammerten Worte durch Hinzufügung des Zusatzes „sowie der Hinterbliebenenfürsorge
Verwendung finden.
In den Bescheinigungen sind die Geburtstage, die Tage der Eheschließung
und die Todeßtage in Buchstaben ausgeschrieben anzugeben
In den Heiratsscheinen sind außer den ausgeschriebenen Tagen der Eheschliehng
auch Geburtstag und -Jahr der Eheleute in Ziffern anzugeben.
Schwerin, den 15. Dezember 1914.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien
jdber- Justiz. des Innern.
Langfeld. L. v. Meerheimb.
(2) Bekanntmachung vom 16. Dezember 1914 zur Ausführung der Bundesratsverordnung
über Höchstpreise für Kupfer usw. vom 10. Dezember 1914.
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 10. Dezember 1914 über
Höchstpreise für Kupfer, altes Messing, alte Bronze, Rotguß, Aluminium, Nickel,
Antimon und Zinn wird bekannt gemacht, daß die Verrichtungen der zuständigen
Behörde und der Verwaltungsbehörde im Sinne des § 11 der Bundesratsverordnung
vom unterzeichneten Ministerium wahrgenommen werden.
Bare Auslagen, die in einem Verfahren aus § 11 der Bundesratsverordnung
erwachsen, sind vom Antragsteller zu ersetzen.
Schwerin, den 16. Dezember 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.