Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

vor Aristoteles und Platon. 181 
Grundbesitz zuerst das Geld als gleichberechtigten Rivalen zu 
erkennen beginnt, in der Zeit des Mercantilsystems — „nicht 
selten aber heisst es dagegen (rradıy doxei), mit dem Gelde 
sei es nichts (Ajoov elvaı), weil man — mit dem Gelde an 
nothdürftiiger Nahrung Mangel leiden kann, und es sei doch 
abgeschmackt, dass Reichthum ein Ding sein solle, in dessen 
Vollbesitz Einer Hungers sterben könne. — Daher nehmen sie 
(£rtovoı) eine verschiedene Definition von Reichthum und Geld- 
erwerbskunst an, und sie thun recht daran (00903 Lrrovvreg)“. 
Welche Definitionen diese Nationalökonomen nun für beides 
angenommen, erfahren wir ebensowenig, als wer denn diese 
Leute gewesen sind. Es können ebensowohl Schriftsteller, als 
Redner, als Sophisten gewesen sein. Es wird das schwerlich 
jemals entschieden werden können, nachdem die Alexandrinische 
Bibliothek verbrannt ist. 
Allein soviel ist dennoch klar, dass es schon vor Aristo- 
teles über Geld und Erwerb, über Besitz und Reichihum ein- 
gehende, wenn auch vereinzelte Untersuchungen gab, und dass, 
wenn es damals eine Presse gegeben hätte, diese Untersuchungen 
gewiss einen nicht ganz unbedeutenden Theil der Literatur aus- 
gefüllt haben würden. Wir freilich sind in der Lage, ganz im 
Allgemeinen bei der Behauptung stehen bleiben zu müssen, dass 
auch in diesem Gebiete ‘Aristoteles Vorgänger gehabt hat, die 
ihm Stoff zu Untersuchungen und eine wesentliche Grundlage 
für seine Arbeiten abgegeben haben. 
  
Dies ist es nun, was wir über die voraristotelische 
Literstur der Staatswissenschaften gefunden haben. Es schien 
uns des Interesses werih, dasselbe mitzutheilen. Wir zweifeln 
keinen Augenblick, dass sich höchst wichtige Nachträge in den 
übrigen griechischen Werken der Classiker zusammenbringen 
lassen, und dass sich am Ende doch noch dieser fast gestalt- 
losen Masse ein etwas posiliverer Inhalt wird geben lassen. 
Möchten diejenigen, denen durch, ihre Studien diese weiteren, 
kaum freilich anders als für einen Philologen vom Fach erreich- 
baren Angaben vorkommen, sie nicht verloren gehen lassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.