Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

914  Studien  über

der  Conscriptionspflichtigen  aus  den  einzelnen  Aemtern,  die  wir
bis  jetzt  nur  als  schöne  Privatarbeit  aus  den  Jahren  1829—1833
haben,  ausserordentlich  wünschenswerih  sein,  letzteres  weniger
zur  Vergleichung  Würltembergs  mit  andern  Ländern,  weil  dies
bei  der  Verschiedenheit  der  Grundsätze  in  Bezug  auf  die’  Befreiungsursachen
  fast  unmöglich  ist,  als  zur  Vergleichung  der
einzelnen  Landestheile  und  Jahrgänge.

Was  hier  zunächst  in  Beziehung  auf  landwirthschaftliche
Statistik  erwähnt  ist,  bildet  nur  das  unentbehrlichste  Material  zur
Kenntniss  und  Beurtheilung  der  Landeszustände.  Ich  glaube  auch,
dass  hier  nichts  verlangt  wird,  was  übermässig  schwer  zu  leisten
wäre,  oder  wo  die  Mühe  der  Erhebung  der  Thatsachen  ausser
Verhältniss  zum  Nutzen  stünde.  Von  selbst  aber  versteht  sich,
dass  diese  Bemerkungen  keinen  Vorwurf  enthalten  sollen.  Sie
sind  nur  eine  Öffentlich  ausgesprochene  Bitte,  die  statistischen
Kräfte  und  Publicationen  auch  auf  die  angeregten  Punkte  zu
richten.  |

Bei  dem  Zustand  unserer  landwirthschaftlichen  Statistik  ist
es  nun  leider  aber  unmöglich,  eine  eingehende  und  vollständige
Vergleichung  derjenigen  Distrikte,  in  welchen  grösserer  Grundbesitz
  sich  erhalten  hat,  mit  denen,  welche  das  Theilungsprincip
umfassend  angewendet  haben,  anzustellen.  Deshalb  soll  die  Vergleichung
  auf  einige  Punkte,  und  zumeist  auf  einzelne  Aemter  beschränkt
  werden.  Indess  auch  eine  solche  lässt  den  grossen  Unterschied
  der  verschiedenen  Landestheile  je  nach  ihren  agrarischen
Verhältnissen  sehr  wohl  erkennen.

Ich  beginne  mit  einigen  Mittheilungen  über  die  Anzalıl  der
Ganiprozesse  während  der  beiden  Etatsjahre  1850—51  u.  1851—52
und  über  deren  Vertheilung  auf  verschiedene,  einestheils  durch

um  so  leichter  geschehen  konnte.  Die  Wahrscheinlichkeit  eines  Irrthums
wächst  durch  die  Thatsache,  dass  in.  jenen  Aemtern  mit  so  wenig  Todtgebornen
  die  Zahl  der  im  ersten  Lebensjahr  sterbenden  Kinder  doch  keineswegs
  geringer  ist,  als  nach  dem  Landesdurchschnitt,.  Während  dieser  nämlich
  36,6  Prozent  beträgt,  ist  das  Verhältniss  in  Wangen  33,  in  Tettnang  35,
in  Ravensburg  38,  in  Leutkirch  39:  Prozent.  Beide  Momente,  Todtgeburten
und  Sterblichkeit  der  Kinder  in  der  ersten  Altersperiode  scheinen  aber  zu
einander  in  einem  bestimmtem  geraden  Verhältniss  zu  stehen,  worüber  M  oser,
  Gesetze  der  Lebensdauer  S,  286  zu  vergleichen  ist.