Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

auf Dr. C. W. F. Göriz. 247 
Schwerz von den wirksamsten und dauerndsten Folgen für die ganze 
wissenschaftlliche und praktische Entwickelung von Göriz, und für den 
Standpunkt, den er in der Folge in diesen beiden Beziehungen selbstständig 
einnahm, indem er die seinem Meister in dessen gesammtem Streben und 
Wirken eigenthümliche eifrige und gewissenhafte, dabei aber freie, unbe- 
fangene und denkende Hingebung an die grosse Lehre der Thatsachen, als 
die einzige sichere Grundlage aller höheren Erkenntniss, nach ihrem ganzen 
Werthe würdigen und hochschätzen lernte, eben demzufolge aber als erstes 
Grundgesetz seines eigenen Strebens und Wirkens in der Landwirthschaft 
erkannte. Zugleich knüpfte ihn von nun an an Schwerz, wie an Hohenheim 
überhaupt, das Band der innigsten Anhänglichkeit, die er Ersterem insbesondere 
gegenüber durch eine beinahe kindliche Verehrung, und im Verlauf der Zeit 
durch die eifrigste Vertheidigung desselben gegen Angriffe !), zuletzt nach 
dessen Tode aber noch durch eine rührende Vorsorge für seine Grabstätte 2) 
bethätigte. 
Mit dem zweiten Jahreskurs in Hohenheim war das eigentliche akade- 
mische Studium von Göriz beendigt. Es begann aber nun noch für ihn eine 
neue voll dreijährige praktische Bildungslaufbahn in einer Ausdehnung, wie 
es wohl nur wenigen angehenden Landwirthen zu Theil werden mag. 
Sie bestand, abgesehen von einer ungefähr in ihre Mitte fallenden etwa 
achtmonatlichen Unterbrechung, welche eines Theils zur näheren Sichtung, 
Ergänzung und theilweisen literarischen Verarbeitung der in dem nächstvor- 
angegangenen Zeitraum gesammelten Notizen, anderntheils zu näheren Vor- 
bereitungen für den weiteren Zeitraum diente, und nebendem Zeit zum Be- 
such der Thierarzneischule in Stuttgart, sowie zu mehrmonatlicher selbst- 
ständiger Besorgung des Wirthschaftsbetriebs auf einem grösseren Pachtgute 
in Oberschwaben, während der Abwesenheit des Pächters, eines Jugend- 
freundes, verlieh, zunächst je in einem halbjährigen Aufenthalt auf dem 
damals im Grossherzogthum Weimar zu Aufstellung einer Musterwirthschaft 
in Selbstbetrieb genommenen Kammergute Oberweimar, und dem Gute eines 
der vorzüglichsten Landwirthe in dem durch seinen vorzüglichen Ackerbau 
rühmlich bekannten Herzogthume Sachsen-Altenburg, sodann aber in grösse- 
ren Reisen durch mehrere Theile von Deutschland, die Schweiz, und das 
nördliche Frankreich mit einem Winteraufenthalt zu Paris. 
Diese Reisen, zu welchen Göriz in der letzgedachten Richtung besondere 
Empfehlungen von dein Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, der 
Centralstelle des landwirthsch. Vereins, und dem Vorstand des landwirth- 
schaftlichen Jnstituts in Hohenheim, so wie wiederholte Geldunterstützung 
aus der Staatskasse, dagegen aber auch verschiedene Aufträge in Absicht 
auf Einziehung landwirthschaftlicher und landwirthschaft - gewerblicher No- 
1) Vgl. die Rechtfertigung der ehemaligen Directoren der Anstalt zu Hohenheim, be- 
sonders von Schwerz, in den Oekonomischen Neuigkeiten, Jahrg. 1844. Nr. 9. 
2) Vgl. den Art. das Grab von Schwerz in Coblenz, in dem Wtb. Wochenbl. für 
Land- und Forstwirthschaft. Jahrg. 1850. S. 228.
	        
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