364 Betrachtungen
legte ihr die Statuten von 217 Sparkassen vor, deren Vergleichung dazu
benützt werden konnte sowohl die Mängel in der Einrichtung einzelner
Sparkassen zu erkennen, als diejenigen Punkte zu bezeichnen, bei welchen
eine Verbesserung und Erweiterung des’ Reglements vom 12. Dec. 1838
wünschenswerth erschien. Jedoch konnten die Untersuchungen auch dieser
Kommission nicht zu einer solchen Uebereinstimmung und Sicherheit der
Ansichten führen, welche sie zu umfassenden Reformvorschlägen befähigt
hätten. Auch sie bekannte, nicht in dem Besitze des genügenden Materials
zu sein; auch damals stand dasselbe der Regierung nicht zu Gebote (vgl. den
Bericht von Körner S. 54). Es fehlte nämlich an einem Nachweis der
Resultate der verschiedenen Sparkassenverwaltungen; aus den Statuten
allein und aus deren Verschiedenheit konnte kein Beweis für die grössere
Zweckmässigkeit der einen vor der anderen, noch eine Erklärung der be-
treffenden Abweichungen aus der Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse
entnommen werden. So konnte die Untersuchung nur subjective Ansichten
begründen, die Vergleichung der Statuten nur die Gesichispunkte für
eine Prüfung der Verwaltungsergebnisse herausstellen.
Um zu einem allgemein überzeugenden Resultat zu gelangen, hätten die
Ansichten und Anträge auf Thatsachen gegründet und durch diese be-
wiesen werden müssen. Dazu wären dann nicht nur Berichte der einzelnen
Sparkassen über die Resultate ihrer Wirksamkeit, sondern ohne Zweifel auch
Rückfragen an die einzelnen Institute nach Maassgabe des gewonnenen Stand-
punktes und der vorgeschrittenen Einsicht erforderlich gewesen (vergl. den
Bericht S. 54).
Eine sehr schätzenswerthe Ergänzung der bezeichneten Mängel dieser
Kommissionsberichte bilden die Arbeiten des Centralvereins für das Wohl
der arbeitenden Klassen, welcher in seinen Mittheilungen eine Reihe von
Aufsätzen über das Sparkassenwesen und sehr lehrreiche Nachrichten über
die Verwaltungsresultate der wichtigsten Sparkassen in Deutschland ver-
öffentlicht hat (vergl. insbesondere die Hefte VII. u. VIII. zweite Abtheilung
S. 145; X, XI. Seite 17 ff. und XII. S. 19 ff). Die Ergebnisse dieser
Mittheilungen sind ebenso merkwürdig als erfreulich.
Es scheint hiernach ausser Zweifel, dass die Sparkassen eine sehr viel
grössere Theilnahme und Wirksamkeit, insbesondere auch unter der länd-
lichen Bevölkerung finden können als sie gegenwärtig im Allgemeinen bei
uns haben.
Eine sehr viel grössere Leichtigkeit für die Benützung der Sparkasse,
tägliche Annahme von Einlagen bis zu einem sehr niedrig gestellten Minimum
(etwa 5 Sgr.), sofortige Rückzahlung bis zu einem Betrage, der die gewöhn-
lichen Bedürfnisse des gemeinen Mannes befriedigt (etwa 10 Rthlr.) dürfte
hiernach ohne grosse Belästigung oder Gefahr für die Verwaltung bei allen
Hauptkassen erreichbar sein. Das Beispiel einiger Sparkassen lehrt, dass
eine geschickte Verwaltung sogar die sofortige Rückzahlung auch grösserer
Summen in der Regel möglich macht, wenn schon der Sicherheit wegen.