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im Durchschnitt des ganzen Jahres — die Nachfrage danach }).
Dazu war und ist der Arbeiter weder geistlich.noch sittlich ge-
bildet genug, um die Pflicht der Sparsamkeit in den Tagen des
reichlicheren Erwerbes für die Zeiten der Bedrängnisse in vollem
Umfange zu erkennen und aus eigener Bewegung zu üben.
Auch muss anerkannt werden, dass der Einzelne für sich allein
und durch blosses Zurücklegen eines Sparpfennigs den verschie-
denen Zufällen, welche ihn bedrohen, nicht genügend, noch mit
Sicherheit begegnen kann. Mit der Aussicht auf einen entspre-
chenden Erfolg, schwindet sehr erklärlich auch die Neigung, sich
Entbehrungen aufzuerlegen, um für die Zukunft zu sorgen. So
ist also in Folge theils der niedrigen Lohnsätze, theils der Un-
bedachtsamkeit und Schwäche des Arbeiters die Nothwendigkeit
eingetreten, aus andern Quellen zu ergänzen, was vom Arbeits-
lohn allein bestritten werden sollte. Die Zuschüsse, welche bei
dem Bestehen eines festen Dienstverhältnisses der Lohnherr in
der Form einer wohlwollenden Theilnahme zu dem. vertrags-
mässig festgesetzten Lohne für Unglücksfälle gewährt, werden
dem sogenannten freien Arbeiter von der Gesellschaft in der
Form der Armenpflege geleistet.
Würden alle Arbeiter, deren Unterstützung im Wege der
Armenpflege oder aus Mildthätigkeit zeitweise nothwendig wird,
aus dem Staate entfernt, und von der Concurrenz ausgeschlossen,
— z. B. durch eine massenhafte Auswanderung — so würde
der Arbeitslohn ohne Zweifel. beträchtlich steigen. Umgekehrt ist
es klar, dass der Lohn durch die Anwesenheit und Concurrenz
‚vieler Arbeiter herabgedrückt wird, deren Unterhalt zeitweise
von fremder Unterstützung abhängt, deren Dienste jedoch
periodisch von der Gesellschaft in Anspruch genommen werden.
Der dritte Gesichtspunkt, unter welchem Ansprüche
auf Hilfsleistungen erhoben werden, sind die nalürlichen Be-
1) Siehe die Bemerkungen des Verfassers über die Lage der freien Ar-
beiter in der Provinz Preussen in v. Lengerke: Die Provinz Preussen in
landwirthschaftlicher Beziehung. Berlin 1852. S. 487. Vergleiche damit die
im Wesentlichen durchaus übereinstimmenden Angaben über die Verhältnisse
der Einlieger (Loosleute, Heuerlinge etc.) in den übrigen Provinzen in
v. Leangerke: Die. ländliche Arbeiterfrage. Berlin 1849. S. 17 £,