Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 413 
ist, dass die hannoverschen Consumenten durch den Eintritt in 
den Zollverband einer durchgreifenden Schutzzollvertheuerung 
unterworfen würden ?),. 
Nach den Preisberechnungen von Junghans („Der Fort- 
schritt des Zollvereins“) hat die zollvereinsländische Industrie im 
Durchschnitt von 1834 — 43 jährlich ausgeführt: für 19'/, Mill. 
Thlr. Leinenwaaren, 13 Mill. Thir. Baumwollenwaaren, 22°, Mill. 
Thlr. Wollenwaaren, 11?/; Mill. Thlr. Seidenwaaren, 3°/, Mill. Thlr. 
Eisenwaaren und 9'/, Mill. Thlr. Kurzewaaren, 2'/, Mill. Thlr. 
Türkischrothgarn u. s. w., 1°/; Mill. Thlr. Thonwaaren, 19,0 Mill. 
Thlr. Glaswaaren, 1/0 Mill. Thir. Metallfabrikate aus Blei, Kupfer, 
Zink u. s. w., 1'/; Mill. Thlr. Tabaksfabrikate, ausserdem in ge- 
ringeren Beträgen: Papier und Pappwaaren, Strohwaaren, Wachs- 
leinen u.s. w. Wichtig ist auch die Lederausfuhr. Da Jung- 
hans dieselbe von Häuten und Fellen nicht getrennt angiebt, 
so wollen wir nach Dieterici anführen, dass, während der 
Zollverein eine Mehreinfuhr von Häuten und Fellen (über die 
Ausfuhr) von circa 181,000 Centner nöthig hat, die Mehrausfuhr 
an Leder und Lederwaaren (über die Einfuhr) 2,122,000 Thlr. 
beträgt (durchschnittlich von 1846—48). Die Ausfuhr von Brannt- 
wein beträgt bei niedrigen Kartoffelpreisen 170,000 — 200,000 
Centner und mehr. 
In Betreff der unzähligen einzelnen Waaren-Arlikel, welche 
durch diese, hier nur summarisch zusammengefasste Ausfuhr von 
zollvereinsländischen Fabrikaten repräsentirt werden, kann doch 
wohl von einer Schutzzollvertheuerung oder von einer „Steuer 
des Publikums, welche die Fabrikanten in die Tasche stecken“, 
nicht mehr die Rede sein ?). 
1) Vergl. auch Soetbeer’s Werk über Hamburgs Handel. Hamburg 
1840. p. 122. Hamburg hat sich um die zollvereinsländische Industrie durch 
Eröffnung neuer Absatzwege nicht geringe Verdienste erworben. 
2) In Norddeutschland scheint man den Fabrikanten des Zollvereins auch 
nicht den bescheidensten Capital- und Unternehmergewinn zu gönnen. Wird 
im Handel von Einzelnen grosser Reichthum erworben, von Vielen ein 
mässiger Wohlstand, so wird dies als selbstverständlich angesehen; ist aber 
dasselbe im Kreise der Industrie der Fall, so soll dies immer ein auf Kosten 
des Publikums erzwungener monopolistischer Gewinn sein, trotz einer Con-
	        
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