460 Studien über württembergische Agrarverhältnisse,
einmal zugegeben hat, dass das jetzige System sich unmöglich
gemacht, und dass man einer Aenderung desselben dringend bedarf,
gar keine Möglichkeit, die Freiheit der Selbstbestimmung
des Einzelnen, diese Grundlage unsers ganzen ökonomischen
wie sittllichen Lebens, in unsern Agrarverhältnissen zu relten
und doch dabei das Unglück zu vermeiden, in das uns der Missbrauch
unserer jetzigen Freiheit gebracht hat und fortwährend
bringt?
Die Antwort auf diese Frage muss, wie ich glaube, eine
bejahende seyn; denn die Geschichte zeigt uns das grosse Beispiel
eines Landes, das in seiner die Agrarverhällnisse mittelbar
und unmittelbar berührenden Gesetzgebung dem Einzelnen die
vollste Freiheit seiner Entschliessungen und Handlungen gewährt,
und dennoch den Missbrauch dieser Freiheit, im Grossen und
Ganzen betrachtet, nicht kennt. Dieses Land ist Grossbritannien,
und es fragt sich nun, ob das dort herrschende System auch für
uns anwendbar ist.
Dieser Theil der vorliegenden Studien soll in dem folgenden
Abschnitt dieses Artikels seine Stelle finden.
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