Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

vom Asyle. 541 
Wege gebracht hat, und wie diesem Werke des: Zufalles auch 
die concreten Zwecke entsprechen und genügen: so lebt jeder 
Verein für sich, und überlässt allen anderen zu ihrem Ziele zu 
gelangen, so gut sie es vermögen. Eine solche Lebensansicht 
steht zwar um eine Stufe höher, als die jener rohen Völker, 
welche im Fremden immer nur einen Feind sehen; allein sie ist 
zu dem Begriffe eines höhern geistigen, silllichen und wirth- 
schafllichen Menschheitslebens noch nicht durchgedrungen. Fıem- 
des Recht wird an sich anerkannt; allein man giebt keine Pflicht 
zu, dasselbe zu schützen, auch wenn es durch Mangel eines 
solchen Schutzes vernichtet werden sollte. Durch eine solche Hand- 
lungsweise hält denn aber der betreffende Staat nicht nur, so weit 
sein eigener Umfang und Einfluss geht, eine allgemeine Ent- 
wickelung des Menschengeschlechtes zurück; sondern er veran- 
lasst auch, gar leicht wenigstens, eine weilere Handhabung des- 
selben roheren Gebahrens bei anderen Völkern, welche an sich 
zu einer silllicheren Auffassung geneigt wären. 
Es führt nämlich ein selbstsüchtiges Verhalten der geschil- 
derten Art, — und diess ist der zweite unbedingte Nachtheil, — 
andere Staaten aus Gründen der Retorsion zu der Anwen- 
dung gleicher Grundsätze gegen ihn. Es mag sein, dass 
es ein Beweis von noch höherer siltlicher Bildung ist, wenn 
Andere sich durch eine Verweigerung geforderter Beihülfe nicht 
davon abbringen lassen, selbst einem solchen engherzigen Staate 
gegenüber die grundsätzliche Mitwirkung ihrer Seits nicht zu 
versagen. Allein es wird darauf in der Regel nicht zu rechnen 
sein. Theils wird verletzte Empfindlichkeit und das Gefühl ‘der 
Gleichstellung so wie der internationalen Ehre den Sieg davon tra- 
gen; theils mag, verständiger, die Erwiderung ungenossenschaftlichen 
Benehmens und sachlicher Nachtheile als das einzige Mittel zur 
Bekehrung des selbstsüchtigen Staates erscheinen. Die Folge 
aber ist eben immer, so lange solche Retorsion geübt wird, eine 
weitere Ausdehnung des weniger gesilligten Zustandes und eine 
erhöhte Erschwerung der Gelangung zum Rechlen. 
Ausser diesen jeden Falles sich ergebenden Nachtheilen 
können aber auch noch weitere dazu kommen, je nachdem bei 
dem selbstsüchligen Systeme noch andere naheliegende Einrich-
	        
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