vom Asyle. 545
liche Fall ist,) dann tritt wieder die Möglichkeit manchfacher Unzu-
träglichkeit ein. Wie immer solche Bedingungen geselzt sein
mögen, von einzelnen Unerwünschten werden sie umgangen oder
erlüllt werden, daraus dann aber die oben nachgewiesenen Nach-
iheile für das eigene Land und für fremde Staaten enislehen.
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Das vermittelnde System.
Sehr leicht begreift sich, dass die bedeutenden Nachtheile,
welche eine folgerichtige Durchführung sowohl der kosmopolili-
schen als der selbstsüchtigen Anschauung zur nolhwendigen Folge
hat, stutzig machen. Soll man in der That einer ideellen Auf-
fassung der Menschheits- und der Staaiszwecke, deren vollstlän-
dige Erreichung doch jeden Falles in weiter Ferne steht, so be-
deutende und unmilltelbare Opfer bringen? Ist es im andern
Falle klug, eine so wenig genossenschaftliche Stellung gegen
Andere einzunehmen, dass man durch den unvermeidlichen Rück-
schlag selbst empfindlich leidet? Ist es überhaupt die Aufgabe,
die menschlichen Angelegenheiten zur Zufriedenstellung eines
dogmalischen Grundsatzes einzurichten, was immer die Kosten
und die Leiden einer logisch untadelhaften Durchführung sein
mögen; oder ist es nicht vielmehr Forderung der gesunden
Vernunft und der Sittlichkeit, nach einer solchen Gestaltung der
Dinge zu suchen, welche die mehrsten Vortlheile bei den gering-
sten Nachtheilen verspricht, wenn auch dabei nicht ganz folge-
richtig verfahren werden kann?
Nicht nur von allen europäischen Staaten (freilich mit sehr
verschiedener Ausführung), sondern auch fast ausnahmslos von-
der Lehre (freilich in der Regel ohne genaues Bewusstsein und
scharfe Gedankenfolge) ist die letztere Frage bejaht worden.
Man ist darüber einig, dass weder eine ausnahmslose kosmopo-
litische Unterstützung der Rechtsordnung, noch aber auch eine
enge Beschränkung auf die Hütung des eigenen Hauses die
praktische Aufgabe sein dürfe. Es soll das Mögliche erstrebt
werden, das heisst, es soll Rechtsschutz auch ausserhalb der
unmittelbar betheiligten Staatsordnung geleistet werden, wo die-