&4 Betrachtungen
in Krankheitsfällen; im höheren Alter und in Sterbe-
fällen.
2. Krankenkassen.
Eine etwas länger anhaltende und die Anwendung ärztlicher
Hilfe erheischende Krankheit verzehrt schnell die geringen Er-
sparnisse, welche der Arbeiter erübrigt haben kann, noch weniger
sind diese ausreichend, um ihm für den Fall der dauernden Ar-
beitsunfähigkeit und der Abnahme seiner Kräfte im Alter eine
nachhaltige und selbstständige Hilfsquelle zu eröffnen. Mit der
sichern Aussicht auf Erfolg verschwindet aber der Reiz er-
hebliche Anstrengungen zur Erreichung des Zieles zu machen.
Dem zuletzt doch der öffentlichen Armenpflege Anheimfallenden
erscheinen die Verwendungen, die er zunächst aus eigenen Er-
sparnissen zur Bestreilung der Kosten seiner Krankheit u. s. w.
gemacht hat, leicht als fruchtlose Vergeudung und thörichte Auf-
opferung der eigenen Mittel zur Erleichterung der Bürde einer
fremden und wohlhabenden Körperschaft. Dagegen hat die Er-
fahrung der verschiedensten .Länder und Zeiten gelehrt, dass
mit Hilfe der Vereinigung und Gegenseitigkeit, der Arbeiter durch
Beiträge, die für ihn fast überall noch erschwinglich sind, sobald
er überhaupt Beschäftigung hat, sich für die gewöhnlich vor-
kommenden Krankheitsfälle im Wesentlichen selbst die nöthige
Unterstützung sichern kann. Daher ist die Einrichtung von
Krankenkassen neben den Sparkassen unumgänglich. Die
Letzteren können dem Bedürfniss der Krankenpflege nicht ge-
nügend abhelfen und ohne anderweite Befriedigung dieses drin-
genden Bedürfnisses keine allgemeine Verbreitung und Theilnahme
finden.
In ähnlicher Weise, wie die Sparkassen ihren Zweck nur
erfüllen und zur vollständigen Entwickelung gelangen können,
wenn ihnen Krankenkassen zur Seite stehen, bedürfen diese einer
Ergänzung durch Altersversorgungs- oder Invaliden-
kassen.
3. Altersversorgungskassen.
Kann der gemeine Mann in der Isolirung unerachtet seines
Fleisses, der Umsicht und Sparsamkeit schon für die gewöhnlicher
vorkommenden und minder schweren Bedrängnisse vorüber-