Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

der Polizei. 621 
nenfels,Henrici (1808), Harl (1809), GrafSoden (1817), 
Emmermann (1819), v. Salza-Lichtenau (1840), Funke 
(1844), Zimmermann (1845), Behr (1848), auch Bülau 
der Hauptsache nach, und in dem Wirkungskreise der Polizei- 
beamten macht sie den grössten Theil des Inhaltes aus. Sehen 
wir uns z. B. nach den Geschäften des Pariser Polizeipräfecten 
um, so finden wir nur weniges Ändere als jene vorbeugende 
Beschützung, z. B. die Sorge für die gehörige Zufuhr von Nah- 
rungsmitteln und die gute Einrichtung der Märkte, für die obrig- 
keitliche Preisbestimmung des Brodes, für Getreidevorräthe u. s. w. 
Es muss zugestanden werden, dass in manchen Dingen die poli- 
zeiliche und die volkswirthschaftliche Thätigkeit nahe an einander 
gränzen. 
Nach diesen Sätzen wird es nicht auffallend erscheinen, dass 
Niemand im Stande war, die positive Polizei in einen, den An- 
forderungen der Logik entsprechenden Begriff zu fassen. Denn 
die drei nachgewiesenen Bestandtheile bilden keine eigene Ab- 
theilung der Staatsgeschäfte, die man mit gemeinsamen Merk- 
malen bezeichnen könnte. Dass sie geradezu das Wohl der 
Bürger befördern, .haben sie mit der Rechtspflege gemein, und 
was die Schutzpolizei von dieser unterscheidet, das Vorbeugen, 
das passt nicht auf die fördernden Staatsthätigkeiten, in denen 
wenig Unwillkommenes verhütet, aber desto mehr Wünschens- 
werthes näher gebracht wird. Wollte man an der gangbaren 
weiteren Bedeutung des Wortes Polizei festhalten, so wäre es 
am einfachsten, sie als die Verbindung von drei Theilen zu er- 
klären, die dann die Namen Schutz-, Volkswirthschafts- 
und Volksbildungspolizei erhalten müssten. Es wider- 
streitet aber sicherlich dem Sprachgebrauch, z. B. die Untersuchungen 
über den Werth der Universitäten in Vergleich mit den Fachschulen, 
über den der Kirche oder den verschiedenen Landeskirchen ein- 
zuräumenden Grad von Unabhängigkeit, über Creditanstalten und 
Urbarmachung ebenfalls als Gegenstand der Polizeiwissenschaft 
anzusehen. 
Wie man jedoch auch diesen Ausdruck versteht, ob man 
den engeren oder weiteren Sinn annimmt, jedenfalls muss man 
einräumen, dass die Polizei unserer Staaten mancherlei thut, was
	        
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