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gentlich behandelt worden ist. Die erwähnte Unterscheidung hat
zugleich ihre Schwierigkeiten, denn ein einzelnes Strafgesetz
beruht oft auf mehreren zusammentreffenden Gründen, z. B. das
Verhot des Nachdruckes. Diess dürfte von einer hierauf gerich-
teten Forschung nicht abhalten, indess enisteht keine solche Be-
griffsverwirrung aus den Strafgesetzbüchern, wie aus den Polizei-
strafgesetzen, weil diese durch ihre Ueberschrift ein engeres Feld
ankündigen, als in ihnen ausgebreitet liegt.
3) Die Polizeibeamten wirken als Gehülfen für den Zweck
der Staatsvertheidigung zur Aushebung der waffenfähigen Mann-
schaft mit, und diess ist auch nicht zu missbilligen, denn theils
giebt es nicht in allen Bezirken des Landes Militärbehörden,
welche die zu jenem Behufe erforderlichen Verrichtungen über-
nehmen könnten, theils liegt eine grössere Bürgschaft für die
streng gesetzliche Ausführung derselben in dem Beistande eines
Beamten, der an der Befreiung oder Einreihung eines jungen
Mannes im Alter der Wehrpflichtigkeit gar kein besondere$ In-
teresse nimmt.
Es wird nicht überflüssig sein, noch kürzlich zu zeigen, wie
sich nach den vorstehenden Betrachtungen das System der
Polizeiwissenschaft gestalten lässt. Dieselbe zerfällt zunächst
in einen allgemeinen und einen besonderen Theil. Jener
handelt überhaupt von den Mitteln, die zur Erreichung der poli-
zeilichen Zwecke dienlich sind. Abgesehen von den Veran-
staltungen besonderer Art für einzelne Klassen von Gefahren
giebt es zwei allgemeine Mittel, nämlich 1) Gesetze und Ver-
ordnungen, von denen vorzüglich die mit Strafandrohung ver-
bundenen näher zu beleuchten sind; 2) Vollziehungsorgane, vom
Polizeidiener und Landjäger bis zu der obersten Landesbehörde.
Im besonderen Theile ist die weitere Abtheilung am besten
nach den bedrohten Objecten anzuordnen.
I. Die Sicherheit der Einzelnen (Privatsicherheit)
ist bedroht:
A) durch unbestimmte Gefahren, zufolge des Daseins einer
Klasse von Menschen, die zu einer Besorgniss aus eigener
Schuld Veranlassung geben, wobei natürlich hinreichend
kenntliche Merkmale der Gefährlichkeit oder Verdächtigkeit