Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Brüssel. 681 
des zweiten nicht fehlen wird. Diejenigen Männer, welche als Vorstände 
oder Mitglieder statistischer Bureaux Gelegenheit haben werden, Erfahrungen 
über die Zweckmässigkeit der Beschlüsse von 1853 zu machen, werden es 
vielleicht für passend halten, schon vor dem Zusammentreten einer neuen 
Versammlung sie dem Publicum mitzutheilen. Einstweilen begnügen wir 
uns, demselben eine nach den stenographischen Mittheilungen im Moniteur 
belge und ‚unsern eigenen Erinnerungen verfasste Redaction der Beschlüsse 
des Brüsseler Congresses zu bieten. Ohwohl sie auf Authenticität keinen 
Anspruch machen kann, hoffen wir doch, dass sie von den Theilnchmern als 
in ‘der Sache richtig erfunden werden wird. In der Form wird der künftige 
Bericht der Centralcommission gewiss an manchen Stellen von ihr abweichen; 
denn die Beschlüsse sind in den Sectionen und der allgemeinen Versamm- 
lung wegen Kürze der Zeit zum Theil nur sachlich, unter Vorbehalt ge- 
nauerer Redaction, gefasst worden. Auch liessen die Berichte in der Gene- 
ralversammlung nicht immer klar erkennen, ob die mit Antiqua gedruckten 
Motive des Programms den Beschlussnahmen der Sectionen, welche der Con- 
gress zu seinen eigenen machte, mit zu Grunde gelegen hatten und in sie auf- 
genommen worden waren, oder ob die Berathungen und Beschlüsse sich nur 
auf die cursiv gesetzten Schlussfolgerungen des Programms beschränkten. 
Eine gleichmässige Praxis scheint in den Sectionen hierin nicht gewaltet zu 
haben-— wie denn z. B. in der dritien Section die Motive regelmässig mit 
zur Beschlussfassung gezogen wurden, während man sich in der zweiten 
fast nur an die Conclusionen gehalten zu haben scheint. In dieser Beziehung 
haben wir daher eine Ungleichheit nicht vermeiden können, und vielleicht 
auch im einzelnen Falle geirrtt — was wir übrigens mehr der Genauigkeit 
zu Liebe hervorheben, als weil wir glaubten, dass es für die Richtigkeit 
des wesentlichen Inhalts von Bedeutung wäre !). 
  
1) Die äussere Anordnung unserer Redaction ist die, dass der Text des Programms, 
soweit er in den Beschlüssen des Congresses beibehalten worden, olıne Motive und Schluss- 
folgerungen durch den Druck zu unterscheiden, mit Antiqua, die Aenderungen in und Zu- 
sätze zu demselben cursiv gesetzt sind. \Was aus dem ursprünglichen Programme, sei es 
ohne Ersatz ausgeworfen, sei es durch Anderes ersetzt worden, wird, soweit es notliwendig 
scheint, also nicht wo es sich bloss von einer Abweichung in der Fassung handelt, in den 
Anmerkungen berührt werden, welche auch Erläuterungen einzelner Punkte aus den 
stenographischen Protocollen der Generalversammlung zu geben bestimmt sind. Die Titel- 
überschriften der einzelnen Fragen sind abgekürzt und dann und wann, jedoch selten und 
unter Bezeichnung mit eckigen Klammern, ist ein eıklärendes Wort in den Text selbst ein- 
schoben worden. „Hinsichtlich der Uebersetzung konnte es sich namentlich fragen, wie 
die häufigen Formeln: &% convient que, und #2 y a lieu de, wiedergegeben werden sollten. 
Wir haben keinen Anstand genommen, sie bald mit: es soll, es muss, es ist zu thun, bald 
mit: es ist angemessen, es ist rathsam zu übersetzen. Will und kann ja doch der Congress 
überhaupt nur dringend anrathen, so oder so zu verfahren, und sind selbstverständlich 
aus diesem Gesichtspunkte seine Beschlüsse, wie sie auch lauten mögen, aufzufassen ! 
Wo der Congress übrigens mit absichtlicher Abschwächung einen blossen Wunsch aus- 
spricht — ist auch in unsrer Uebersetzung immer nur vom Wünschen die Rede. 
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