in Brüssel. 681
des zweiten nicht fehlen wird. Diejenigen Männer, welche als Vorstände
oder Mitglieder statistischer Bureaux Gelegenheit haben werden, Erfahrungen
über die Zweckmässigkeit der Beschlüsse von 1853 zu machen, werden es
vielleicht für passend halten, schon vor dem Zusammentreten einer neuen
Versammlung sie dem Publicum mitzutheilen. Einstweilen begnügen wir
uns, demselben eine nach den stenographischen Mittheilungen im Moniteur
belge und ‚unsern eigenen Erinnerungen verfasste Redaction der Beschlüsse
des Brüsseler Congresses zu bieten. Ohwohl sie auf Authenticität keinen
Anspruch machen kann, hoffen wir doch, dass sie von den Theilnchmern als
in ‘der Sache richtig erfunden werden wird. In der Form wird der künftige
Bericht der Centralcommission gewiss an manchen Stellen von ihr abweichen;
denn die Beschlüsse sind in den Sectionen und der allgemeinen Versamm-
lung wegen Kürze der Zeit zum Theil nur sachlich, unter Vorbehalt ge-
nauerer Redaction, gefasst worden. Auch liessen die Berichte in der Gene-
ralversammlung nicht immer klar erkennen, ob die mit Antiqua gedruckten
Motive des Programms den Beschlussnahmen der Sectionen, welche der Con-
gress zu seinen eigenen machte, mit zu Grunde gelegen hatten und in sie auf-
genommen worden waren, oder ob die Berathungen und Beschlüsse sich nur
auf die cursiv gesetzten Schlussfolgerungen des Programms beschränkten.
Eine gleichmässige Praxis scheint in den Sectionen hierin nicht gewaltet zu
haben-— wie denn z. B. in der dritien Section die Motive regelmässig mit
zur Beschlussfassung gezogen wurden, während man sich in der zweiten
fast nur an die Conclusionen gehalten zu haben scheint. In dieser Beziehung
haben wir daher eine Ungleichheit nicht vermeiden können, und vielleicht
auch im einzelnen Falle geirrtt — was wir übrigens mehr der Genauigkeit
zu Liebe hervorheben, als weil wir glaubten, dass es für die Richtigkeit
des wesentlichen Inhalts von Bedeutung wäre !).
1) Die äussere Anordnung unserer Redaction ist die, dass der Text des Programms,
soweit er in den Beschlüssen des Congresses beibehalten worden, olıne Motive und Schluss-
folgerungen durch den Druck zu unterscheiden, mit Antiqua, die Aenderungen in und Zu-
sätze zu demselben cursiv gesetzt sind. \Was aus dem ursprünglichen Programme, sei es
ohne Ersatz ausgeworfen, sei es durch Anderes ersetzt worden, wird, soweit es notliwendig
scheint, also nicht wo es sich bloss von einer Abweichung in der Fassung handelt, in den
Anmerkungen berührt werden, welche auch Erläuterungen einzelner Punkte aus den
stenographischen Protocollen der Generalversammlung zu geben bestimmt sind. Die Titel-
überschriften der einzelnen Fragen sind abgekürzt und dann und wann, jedoch selten und
unter Bezeichnung mit eckigen Klammern, ist ein eıklärendes Wort in den Text selbst ein-
schoben worden. „Hinsichtlich der Uebersetzung konnte es sich namentlich fragen, wie
die häufigen Formeln: &% convient que, und #2 y a lieu de, wiedergegeben werden sollten.
Wir haben keinen Anstand genommen, sie bald mit: es soll, es muss, es ist zu thun, bald
mit: es ist angemessen, es ist rathsam zu übersetzen. Will und kann ja doch der Congress
überhaupt nur dringend anrathen, so oder so zu verfahren, und sind selbstverständlich
aus diesem Gesichtspunkte seine Beschlüsse, wie sie auch lauten mögen, aufzufassen !
Wo der Congress übrigens mit absichtlicher Abschwächung einen blossen Wunsch aus-
spricht — ist auch in unsrer Uebersetzung immer nur vom Wünschen die Rede.
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