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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat.
Author:
Poschinger, Heinrich von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat_zweiter_band_1897
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873).
Author:
Poschinger, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundesrat
Volume count:
2
Publishing house:
Deutsche Verlags-Anstalt
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die dritte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (17. Februar bis 29. Dezember 1873.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Reichstag.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die erste Session des Bundesrats des Zollvereins. (2. März bis 30. Juli 1868.)
  • Die zweite Session des Bundesrats des Zollvereins. (28. April bis 20. Dezember 1869.)
  • Die dritte Session des Bundesrats des Zollvereins. (4. April bis 23. Mai 1870.)
  • Der Bundesrat des Deutschen Reichs. Vorwort.
  • Die erste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (20. Februar 1871 bis 9. März 1872.)
  • Die zweite Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (Vom 9. März 1872 bis 10. Februar 1873.)
  • Die dritte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (17. Februar bis 29. Dezember 1873.)
  • I. Abschnitt. Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die neu eingetretenen Mitglieder des Bundesrats.
  • III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • 1. Reichsgesetzgebung.
  • 2. Bundesrat.
  • 3. Präsidium (Reichsbeamte).
  • 4. Reichstag.
  • 5. Zoll- und Handelswesen.
  • 6. Eisenbahnwesen.
  • 7. Post- und Telegraphenwesen.
  • 8. Marine und Schiffahrt.
  • 9. Reichs-Kriegswesen.
  • 10. Reichsfinanzen.
  • 11. Elsaß-lothringische Angelegenheiten.
  • 12. Verschiedenes.
  • 13. Rückblick.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Advertising

Full text

— 382 — 
die Stellung schlüssig, welche er zu dem Antrag des Abgeordneten Schulze 
(Berlin) wegen Gewährung von Diäten und Reisekosten an die Mitglieder des 
Reichstags einzunehmen gedachte. Die Majorität des Bundesrats sprach sich 
gegen den Antrag aus, welcher Ansicht später der Präsident des Reichskanzler- 
Amts in der Plenarsitzung des Reichstags Ausdruck gab. 
Als der Reichstagsbeschluß demnächst an den Bundesrat gelangte, sprach 
sich der Verfassungsausschuß für Ablehnung der Reichstagsdiäten aus, aber für 
die Gewährung freier Fahrt auf den Staatseisenbahnen, welches Verfahren die 
Privatbahnen voraussichtlich ebenfalls befolgen würden. 
In der Sitzung des Bundesrats vom 31. Mai 1873 versagte auch der 
Bundesrat dem Beschlusse des Reichstags, betreffend Abänderung des Artikels 32 
der Verfassung (Gewährung von Diäten und Reiseentschädigung), einstimmig die 
Zustimmung. Nur betreffend freie Eisenbahnfahrten sollten Unterhandlungen mit 
den verschiedenen Staats= und Privatbahnen eingeleitet werden. Es war dies 
gewissermaßen eine Abschlagszahlung in der Diätenfrage. Der württembergische 
Bevollmächtigte erklärte zu dieser Frage, daß die von ihm vertretene Regierung 
zwar der Ansicht zuneige, daß auf die Dauer der Artikel 32 der Verfassung 
nicht aufrecht zu erhalten sein werde, daß dieselbe indes zunächst noch die Er- 
fahrungen der nächsten Wahlen und der beabsichtigten Erleichterung der Reise 
für die entfernter wohnenden Abgeordneten abwarten wolle. 
Am 13. November 1873 ordnete der Bundesrat die Frage wegen der 
Freifahrt der Abgeordneten auf allen deutschen Eisenbahnen. Die oldenburgische 
Regierung erachtete zwar die Zahlung einer Entschädigung aus Reichsfonds für 
dieselbe mit dem Artikel 32 der Reichsverfassung in Widerspruch stehend. Die 
Mehrheit des Bundesrats erklärte sich indessen mit der vom Vorsitzenden, Staats- 
minister Delbrück vertretenen Ansicht einverstanden, daß die beabsichtigte Ein- 
richtung mit der Verfassung wohl vereinbar sei, da die von der Reichskasse an 
die Eisenbahnverwaltungen zu leistende Zahlung zu den einzelnen Reichstags- 
mitgliedern in keiner Beziehung stehe. 
Erfreulicherweise gab die oldenburgische Regierung ihr Bedenken auf und 
stimmte nachträglich gleichfjalls dem Verfahren zu. Sämtliche Bundesregierungen 
sagten für die unter ihrer Verwaltung stehenden Bahnen freie Fahrt für die 
Dauer der Sessionen in beliebiger Wagenklasse und nach allen Richtungen zu, 
und eine gleiche Bewilligung erfolgte auch von seiten der Privateisenbahnen gegen 
Zahlung einer Aversionalentschädigung. Als dieses im Bundesrat zur Mitteilung 
gelangte, bemerkte der Vorsitzende noch, daß, da diese Entschädigung noch nicht 
im Reichsetat für 1874 Platz gefunden, die Gewährung derselben nur unter 
Vorbehalt der Genehmigung des Reichstags erfolgen könne. 1) 
  
1) Bevor der Bundesrat sich über die Angelegenheit geeinigt hatte, kam dieselbe durch 
eine Interpellation des Abgeordneten Duncker und durch einen Antrag des Abgeordneten
	        

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