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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1882
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882.
Volume count:
10
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1882
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
3. Maaß- und Gewichts-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bekanntmachung, betr. die Beschreibung des Abel'schen Petroleumprobers.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sach-Register.
  • Chronologische Uebersicht des X. Jahrgangs 1882.
  • Stück No 1. (1)
  • Stück No 2. (2)
  • Stück No 3. (3)
  • Stück No 4. (4)
  • Stück No 5. (5)
  • Stück No 6. (6)
  • Stück No 7. (7)
  • Stück No 8. (8)
  • Stück No 9. (9)
  • Stück No 10. (10)
  • Stück No 11. (11)
  • Stück No 12. (12)
  • Stück No 13. (13)
  • Stück No 14. (14)
  • Stück No 15. (15)
  • Stück No 16. (16)
  • 1. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • 2. Militär-Wesen.
  • 3. Maaß- und Gewichts-Wesen.
  • Bekanntmachung, betr. die Beschreibung des Abel'schen Petroleumprobers.
  • 4. Finanz-Wesen.
  • 5. Statistik.
  • 6. Konsulat-Wesen.
  • 7. Marine und Schiffahrt.
  • 8. Polizei-Wesen.
  • Stück No 17. (17)
  • Stück No 18. (18)
  • Stück No 19. (19)
  • Stück No 20. (20)
  • Stück No 21. (21)
  • Stück No 22. (22)
  • Stück No 23. (23)
  • Stück No 24. (24)
  • Stück No 25. (25)
  • Stück No 26. (26)
  • Stück No 27. (27)
  • Stück No 28. (28)
  • Stück No 29. (29)
  • Stück No 30. (30)
  • Stück No 31. (31)
  • Stück No 32. (32)
  • Stück No 33. (33)
  • Stück No 34. (34)
  • Stück No 35. (35)
  • Stück No 36. (36)
  • Stück No 37. (37)
  • Stück No 38. (38)
  • Stück No 39. (39)
  • Stück No 40. (40)
  • Stück No 41. (41)
  • Stück No 42. (42)
  • Stück No 43. (43)
  • Stück No 44. (44)
  • Stück No 45. (45)
  • Stück No 46. (46)
  • Stück No 47. (47)
  • Stück No 48. (48)
  • Stück No 49. (49)
  • Stück No 50. (50)
  • Stück No 51. (51)
  • Stück No 52. (52)

Full text

— 203 — 
6. Füllung des Wasserbehälters und Vorwärmung des Bades. 
Hierauf wird der Wasserbehälter durch den Trichter mit Wasser von + 50° bis + 520 C. soweit 
gefüllt, daß dasselbe anfängt durch das Abflußrohr abzulaufen. 
Ist Wasser von der erforderlichen Wärme anderweitig nicht zu beschaffen, so kann man den Wasser- 
behälter des Probers selbst, unter Anwendung der beigegebenen Spirituslampe oder eines Gasbrenners 
oder dergl., dazu benutzen, das Wasser vorzuwärmen. Bei dieser Art der Vorwärmung ist aber jedenfalls eine 
Ueberhitzung des Tragringes an dem Dreifuße zu vermeiden. 
7. Füllung der Zündungslampe. 
Die mit einem rund geflochtenen Dochte versehene Zündungslampe wird mit loser Watte angefüllt, 
und so lange Petroleum auf die Watte gegossen, bis diese und der Docht sich gehörig vollgesogen haben. 
Hierauf wird der nicht angesogene Ueberschuß an Petroleum durch Auftupfen mit einem Tuch entfernt, die 
Bant aber in der Lampe belassen. Die Mündung der Docht-Tülle ist zugleich von etwa anhaftendem Ruße 
zu befreien. 
8. Reinigung des Petroleumgefäßes und seines Deckels, sowie des zugehörigen Thermometers; Behandlung des Petroleums 
unmittelbar vor der Einfüllung. 
Das Petroleumgefäß und sein Deckel nebst zugehörigem Thermometer werden nunmehr, jedes für 
sich, gut gereinigt und erforderlichen Falles mit Fließpapier getrocknet. 
Der Schluß der Vorbereitungen besteht darin, daß das Petroleum, falls seine Temperatur (s. Nr. 2) 
nicht mindestens 2 Grad unter dem gemäß Nr. 3 ermittelten Wärmegrade liegt, bis zu 2 Grad unter letz- 
terem abgekühlt wird. Das Gefäß ist auf dieselbe Temperatur zu bringen, wie das Petroleum, und, falls 
es zu diesem Zwecke in Wasser getaucht wurde, aufs neue sorgfältig zu trocknen. · 
II. Das Proben. 
9. Erwärmung des Wasserbades auf + 54,5 bis 550 C. 
Nach Beendigung aller Vorbereitungen und nach genügender Vorwärmung des Wasserbades wirb 
dieses mit Hülfe der Spirituslampe auf den durch eine rothe Marke an dem Thermometer des Wasser- 
behälters hervorgehobenen Wärmegrad von + 54,) bis 550° C. gebracht. 
10. Befüllung des Petroleumgefäßes und Aufsetzung des Deckels. 
Inzwischen wird das Petroleum mit Hülfe der Glaspipette behutsam in das Gefäß so weit ein- 
gefüllt, daß die äußerste Spitze der Füllungsmarke sich eben noch über den Flüssigkeitsspiegel erhebt. Eine 
Benetzung der oberhalb der Marke liegenden Seitenwandungen des Gefäßes ist unter allen Umständen zu 
vermeiden; sollte sie trotz aller Vorsichk erfolgt sein, so ist das Gefäß sofort zu entleeren, sorgfältig auszu- 
trocknen und mit frischem Petroleum zu befüllen. Etwaige an der Oberfläche des Petroleums sich zeigende 
Blasen werden mittelst der frischen Kohlenspitze eines eben ausgebrannten Streichhölzchens vorsichtig entfernt. 
Unmittelbar nach der Einfüllung wird der Deckel auf das Gefäß gesetzt. 
11. Einhängung des Petroleumgefäßes. 
Das befüllte Petroleumgefäß wird hierauf mit Vorsicht und ohne das Petroleum zu schütteln, in 
den Wasserbehälter eingehängt, nachdem konstatirt ist, daß der Wärmegrad des Wasserbades + 550 C. 
beträgt. Die Spirituslampe wird nach dieser Konstatirung ausgelöscht. 
Hatte die Wärme des Wasserbades 550 C. bereits überschritten, so ist sie durch Nachgießen kleiner 
Mengen kalten Wassers in den Trichter des Wasserbehälters bis auf 550 C. zu erniedrigen. 
12. Entzündung des Zündflämmchens und Aufzug des Triebwerkes. 
Nähert sich die Temperatur des Petroleums in dem Petroleumgefäße dem gemäß Nr. 3 ermittelten 
Wärmegrade, so brennt man das Zündflämmchen an und regulirt dasselbe dahin, daß es, seiner Größe nach, 
der auf dem Gefäßdeckel befindlichen weißen Perle ungefähr gleichkommt. Ferner zieht man das Triebwerk 
auf, indem man den Knopf desselben in der Richtung des darauf markirten Pfeiles bis zum Anschlag dreht. 
13. Das eigentliche Proben. 
Sobald das Petroleum den für den Anfang des Probens vorgeschriebenen Wärmegrad erreicht hat, 
drückt man mit der Hand gegen den Auslösungshebel des Triebwerks, worauf der Drehschieber seine langsame 
und gleichmäßige Bewegung beginnt und in 2 vollen Zeit-Sekunden beendet. Während dieser Zeit beobachtet 
31
	        

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