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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1909
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
20
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 23 20 
jeder Mensch zwei „Vermeidungen“ ererbte, die 
eine vom Vater, die andere von der Mutter, 
derart, daß ein Mann die vom Vater ererbte 
„Vermeidung“ seinem Sohn weiter vererbe, die 
von der Mutter ererbte nur persönlich respektiere; 
daß eine Frau die von der Mutter ererbte „Ver- 
meidung“ ihrer Tochter weitervererbe, die vom 
Vater ererbte nur persönlich respektiere. 
In allen drei Fällen, der Vaterfolge, der 
Mutterfolge und der Doppelfolge, halten sich alle, 
die dieselbe „Vermeidung“ haben, für nahe bluts- 
verwandt und bezeichnen diese Art der Abstammung 
mit einem besonderen Wort, das im Saramo 
„mulyango“, im Urundi „muryango“, im Hehe 
„mulongo“, im Bena „mulumbo“ heißt, während 
das weit verbreitete Wort „ukoo, lukolo“ mehr 
„Landsmannschaft“ als „Verwandtschaft“ zu be- 
deuten scheint. 
Nach der oben angegebenen Definition kann 
man statt „Vermeidung"“ den Terminus technicus 
„Totem“ setzen, und ebenso mit „Clan" die 
eben besprochene Art der Verwandtschaft bezeichnen, 
welche dasselbe Totem führt. 
Ein anderes Thema, über das sich in der 
Literatur nur wenig findet !) und dessen Bedeutung 
den Europäern in Deutsch-Ostafrika meist gänzlich 
fremd ist, bildet die Nomenklatur der Ver- 
wandtschaft. 
Daß die Eingeborenen andere Begriffe davon 
haben als wir, ist aus den Beispielen der Swaheli- 
sprache „mama mdogo“, „kleine Mutter“", für die 
Tante als Schwester der Mutter und „ndugu“ 
nicht nur für den leiblichen Bruder, sondern auch 
für einen anscheinend Fremden bekannt; ein Neger 
würde noch auf dem Mars einen „ndugu“ finden, 
hat Kandt im „Caput Nili“ scherzhaft behauptet. 
Die Verschiedenheiten der Nomenklatur gehen 
aber noch viel weiter. 
Im Swaheli „ndugu“, in vielen Sprachen 
des Inneren „mwanakwetu“ (wörtlich „Kind zu 
uns gehörig"“) heißt nur der Bruder eines Mannes 
und die Schwester einer Frau; Bruder einer Frau 
und Schwester eines Mannes werden im Swaheli 
vumbu“", sonst meist „lumbu“ genannt. Mit an- 
deren Worten: „ndugu, mwanakwetu“ heißen 
Geschwister gleichen Geschlechts, „umbu, lumbu“ 
heißen Geschwister anderen Geschlechts. Diese 
Auffassung kann man zum Ausgangspunkt der 
Betrachtung wählen, um auch die folgenden Be- 
nennungen verständlich zu machen. 
1) Einzelne Bezeichnungen, richtig übersetzt, finden 
sich wohl in allen Grammatiken und Wörterbüchern der 
Bantusprachen. Vollständige Nomenklaturen aber habe 
ich nur bei Domet: Die Suahelisprache. Jerusalem 
1898, und bei Schumann: Die Kondesprache. Mitt. 
des orient. Sem. VI 1899, III, p. 65, gelesen und von 
Herren der Berliner Mission I für Bena gehört. 
  
Mit einer gewissen Logik wird nun neben dem 
obaba“ (Swaheli, wie alle folgenden Nomenkla- 
turen) „Vater“ auch sein Geschwister gleichen Ge- 
schlechts, also sein Bruder „baba mdoge“ „kleiner 
Vater“ genannt, aber für sein Geschwister anderen 
Geschlechts, für seine Schwester, ein neues Wort 
„Shengazi“ gebraucht. Ebenso ist die Schwester 
der Mutter „mama mdogeo“ „kleine Mutter", ihr 
Bruder aber „myomba“. Wir aber mühssen so- 
wohl den „baba mdogo“ wie den „myomba“ mit 
Onkel und die „nama mdogo“ wie die „shengazi“ 
mit Tante übersetzen. 
Es ist nur konsequent, wenn die Kinder der 
„kleinen Väter"“ und der „kleinen Mütter“ als 
Geschwister aufgefaßt werden und bei gleichem 
Geschlecht „andugu“, bei verschiedenem „umbu“ 
heißen, daß dagegen das neue Wort „mtani“ 
„Better“ nur für die Kinder des „myomba" und 
der „shengazi“ Anwendung finden. In derselben 
Konsequenz gelten dann auch die Kinder eines 
Geschwisters gleichen Geschlechts als eigene „wa- 
toto“, aber die Kinder eines Geschwisters anderen 
Geschlechts als „wapwa“ „Neffen“. 
Die anderen Bezeichnungen der Swaheli weisen 
im allgemeinen dieselben Begriffe auf, wie wir 
sie haben: „wakun"“ „die Ahnen", „wajukun"“ „die 
Enkel“, „watowe“ „die Schwieger“ (-Eltern und 
Kinder), „wamu“ oder aus dem arabischen 
„Shemegi“ die „Schwäger"“ (und Schwägerinnen). 
Nur „kaka“ „älterer Bruder", „dada“ „ältere 
Schwester“, „wifi“, „wivi“ Schwägerin als Frauen 
von zwei Brüdern kommen hinzu. 
Die anderen Bantuvölker Deutsch-Ostafrikas 
haben ähnliche Nomenklaturen, wenn auch mit 
manchen Abweichungen. So fehlt bei den Saramo 
ein Wort, das dem Swaheli „shengazi“ „Tante“ 
entspräche, es wird durch „dumbu dja tata"“ 
„Geschwister anderen Geschlechts des Vaters“ um- 
schrieben. Auch gilt ihr Wort „sekulu“ „Ahn“ 
nur für den Vater der Mutter und für die Mutter 
des Vaters, die beiden andern Großeltern werden 
mit „tata ja tata“ Vatersvater und „mama ja 
mama“ Muttersmutter umschrieben. Im Nyam- 
wezi und Sukuma werden Schwiegereltern und 
-kinder genau differenziert; im Hehe wird neben 
dem neuen Wort für Vetter „muhitsi“, der sonst 
gebräuchliche Stamm als „utani“ in der Bedeu- 
tung „Doppelverschwägerung“ gebraucht, die da- 
durch entsteht, daß ein Bruder und eine Schwester 
sich mit einem anderen Paar von Schwester und 
Bruder verheiraten, usw. 
In allen Sprachen von ostafrikanischen Bantus,1) 
die ich darauf habe untersuchen können, scheint 
ein System der Verwandtschaftsnomenklatur zu 
1) Andere afrikanische Bantuvölker haben andere 
Systeme, wie aus Kohlers Zeitschrift für vergleichende 
Rechtswissenschaft zu ersehen, z. B. die Baronga. 
(Bd. XIV. 1900. S. 456.)
	        

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