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Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1910
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
21
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Koloniale Literatur. VIII.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Marktbericht.
  • Öffentliche Ausschreibung.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

V. 690 
gali“), die Aloearten, Nachtschatten, die 
Liliengewächse, endlich auch Tabak(bei Kindern). 
Eine Anzahl anderer Medizinkräuter hiesiger 
Völkerschaften, die aber, entsprechend stärker dosiert, 
gleichfalls tödlich wirken können, hat der ehe- 
malige hiesige Stationsarzt, Oberarzt Dr. Weck, 
schon früher im „Deutschen Kolonialblatt“ ein- 
gehend behandelt („Der Wahehe-Arzt und seine 
Wissenschaft“, Jahrgang 1908, Nr. 21, S. 1048 ff.). 
Ganze Familien der Wa-hehe und der ihnen 
verwandten Stämme besitzen von einem bestimmten 
Gift Kenntnis, die sich, streng geheim gehalten, 
durch viele Generationen forterbt. Den einstigen 
Machthabern war das wohlbekannt; die alten 
Sultane entledigten sich solcher unheimlichen Fa- 
milien dadurch, daß sie diese in eine entfernte 
Landschaft verpflanzten, aus der sie nicht heraus 
durften. Seit Aufrichtung der deutschen Herrschaft 
sind diese Familien vielfach in ihre alten Heimats- 
orte zurückgekehrt; sie berufen sich darauf, daß 
die deutsche Rechtsprechung die gegen sie vor- 
gebrachten Klagen (mangels hinreichenden Beweises) 
eigentlich nie zu verfolgen vermag; auf diese 
Weise vermögen die Leute oft einen greulichen 
Terrorismus auszuüben, ohne daß man ihnen 
beikommen kann. 
Derartiger Familiengifte habhaft zu werden, 
ist ganz außerordentlich schwer. Einmal werden 
sie zumeist nur ad hoc bereitet; Vorräte oder 
Reste werden nicht aufgehoben, was auch wenig 
Zweck hätte, da die Gifte meist nach kurzer 
Zeit unwirksam werden. Dann aber geben auch 
überführte Giftmörder ihr Familiengift nicht preis; 
selbst die Aussicht auf Straferlaß oder andere 
Belohnung vermag sie hierin nicht wankend zu 
machen. Gewöhnlich nennen sie bereitwillig eine 
Anzahl Pflanzen, die das betreffende Gift ent- 
halten sollen, führen auch bereitwillig in den 
Busch und zeigen allerlei Kräuter; die gezeigten 
Pflanzen entpuppen sich dann aber gewöhnlich 
als harmlos. 
Gleichfalls zu Vergiftungszwecken wird hier 
ein auf Gräsern verkapseltes spinnartiges Gewebe 
(wohl eine Puppe) benützt, dessen Gennuß selbst 
erwachsenes weidendes Großvieh alsbald tötet. 
Dies Gespinst erscheint hier gegen Ende der 
Regenzeit, etwa im Februar bis März. 
Schließlich sei noch erwähnt, daß die Wa- 
uugoni und benachbarte Stämme sich vielfach des 
Leichengiftes bedienen. Dieses wird auf Hunde 
übergeimpft, der abgekratzte Schorf wird aufgelöst, 
und damit werden dann Speer= und Pfeilspitzen 
bestrichen. Ebenso wird gegebenenfalls das 
schlafende Opfer durch Impfung umgebracht. 
Bei der Einnahme des Chabruma-Lagers am 
24. Oktober 1905 wurde eine Flasche mit solchem 
Gift gefunden. 
  
Komerun. 
Die Uham — UUn--Expedition. 
Bericht des Oberleutnants Rausch. 
(Mit einer Kartenskizze.) 
Durch Gouvernements-Erlaß vom 12. Oktober 
1907 wurde der südliche Teil des Bezirks Dschang, 
zwischen den beiden großen Flüssen Nkam und 
Nün, dem öffentlichen Verkehr gesperrt.“) 
Den Grund zu dieser Maßnahme bildete die 
unruhige Haltung der dort sehr dicht sitzenden 
Bevölkerung, zu deren Befriedung damals die 
Mittel fehlten. Da inzwischen die Manenguba- 
bahn näher rückte, ließ sich Eude 1909 die Auf- 
schließung dieses wirtschaftlich wichtigen Gebiets, 
das in seiner ganzen Ausdehnung in der Aus- 
beutungszone der Bahn belegen ist, nicht mehr 
länger aufschieben. Vielfache Versuche der Station 
Dschang, in friedliche Beziehungen zu den Be- 
wohnern der gesperrten Landschaften zu treien, 
gelangen, wenigstens teilweise, in den im Osten 
belegenen Ortschaften, während sie im Westen 
und Süden an der Abneigung der Bevölkerung, 
die sich in erbitterten gegenseitigen Grenzkämpfen 
aufrieb, scheiterten. 
Mehrere voraufgegangene Erkundungen hat#en 
Aufschluß über den Charakter und die Stärke des 
Gegners und über die Geländeverhältnisse gegeben. 
Das etwa 2000 qkm große Sperrgebiet der 
Station Dschang stellt einen Ausschnitt aus dem 
nach Westen und Süden schroff abstürzenden 
Randgebirge des Hochplateaus von Nordwest- 
Kamerun dar. Die im Südosten gelegenen Land- 
schaften entwässern direkt nach dem oberen Wuri 
(System des Makombe-Mafu), während alle übrigen 
Gewässer im allgemeinen in westlicher bzw. west- 
südwestlicher Richtung dem Nkam-Fluß zustreben, 
der die Westgrenze des Operationsgebiets bildet. 
Der Nkam-Fluß windet sich bis zur Einmündung 
des Nkumi durch das reiche Schwemmland der 
Mbu-Ngenke-Ebene und stürzt sich dann in äußerst 
schroffen Terrassen von 700 (bei Njun) auf 300 m 
absoluter Höhe hinab (westlich Ntangetong). Sein 
Tal ist auf dieser Strecke 50 bis 250 m tief in 
das Folsgebirge eingenagt und zeigt nur schwer 
gangbare steile Steinhänge. Von seinen Zuflüssen 
beherrscht das weitaus größte Quellgebiet, das 
sich im Osten bis auf die Batie-Berge, im Süd- 
osten bis Bana erstreckt, der Ngum (Nkumil. Das 
Ngum-Tal bildet denn auch den tiessten Einschnitn 
in das Randgebirge, dessen äußerst schroffe, viel- 
fach dicht bewaldete Hänge den Verkehr stark be- 
hindern. Zwischen den einzelnen nach Westen 
strebenden Tälern strecken sich fingerförmig schmale 
*) Die Sperre ist ingwischen wieder aufsgehoben 
worden (ogl. „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 54).
	        

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