Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

1030 Nachtrag. 
4. Dem Art. 53 Abs, 1 wird hinzugefügt: 
Die Ernennung, Versetzung, Beförderung und Verabschie- 
dung der Offiziere und Beamten der Marine erfolgt unter Gegen- 
zeichnung des Reichskanzlers !!, 
5. Im Art. 64 Abs. 2 werden im ersten Satze hinter „Kaiser“ 
die Worte eingeschaltet: „unter Gegenzeichnung des Reichs- 
kanzlers.“ !! 
6. Dem Art. 66 wird beigefügt: 
Die Ernennung, Versetzung, Beförderung und Verabschie- 
dung der Offiziere und Militärbeamten eines Kontingents erfolgt 
unter Gegenzeichnung des Kriegsministers des Kontingents. Die 
Kriegsminister sind dem Bundesrat und dem Reichstag für die 
Verwaltung ihres Kontingents verantwortlich !! 
Von diesen Verfassungsänderungen sind zwei Gruppen be- 
sonders wichtig, einmal die, welche sich auf Art. 15, sodann die, 
welche sich auf Art. 53, 64 und 66 beziehen. Die erste Gruppe, 
vor allem der Satz, daß der Reichskanzler zu seiner Amtsführung 
des Vertrauens des Reichstags bedarf, bedeutet die Einführung 
der parlamentarischen Regierungsform. Die zweite aber bewirkt, 
indem sie das gesamte Kriegswesen, und zwar nicht nur die 
Militärverwaltung, soudern auch die Heeresleitung (oben 842, 847) 
ministerieller Verantwortlichkeit, und damit dem Einfluß des 
Moichatage, unterstellt, die Unterordnung der Militärgewalt unter 
die Zivilgewalt und beseitigt damit ein Stück „Militarismus“, 
welches zu den Besonderheiten des preußisch-deutschen Staats- 
rechts gehört und mit den Grundsätzen des konstitutionellen 
Staates unzweifelhaft im Widerspruch gestanden hatte, 
II. Ursachen und Ausbruch der Revolution. 
Eine eindringende Darstellung der Ursachen der deutschen 
Revolution von 1918 wird man in einem Lehrbuch des deutschen 
Staatsrechts nicht suchen wollen!®, und um so weniger, wenn 
dieses sich planmäßig nur mit dem Rechtszustand vor der Um- 
wälzung beschäftigt. Doch kann an den Hauptpunkten wenigstens 
hier nicht ganz vorbeigegangen werden. 
Es wäre einseitig und daher wahrheitswidrig, wenn man die 
Revolution allein aus der besonderen Struktur unseres bisherigen 
Staatswesens herleiten wollte. Der Aufbau dieses von Preußen 
geeinigten und geführten Deutschlands war, der geschichtlichen 
Prägung des Führerstaates entsprechend, im Vergleich mit anderen 
Ländern sehr autoritär, undemokratisch, militaristisch, er zeigte 
das Bild eines von einer starkem Monarchie und ihrem Beamten- 
11 Vgl. oben $ 196 Anm. 20 a. E. 
12 Die Literatur hierüber ist jetzt — Frühjahr 1919 — begreiflicher- 
weise noch sehr spärlich. Zur ersten Orientierung vgl. etwa: H. Delbrück, 
Preuß. Jahrb. 174 425 ff.; H. Oncken, Die inneren Ursachen der Revolution, 
Annalen für soziale Politik u. Gesetzgebung 6 228 ff.
	        
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