IV Vorwort.
sprechung sorgfältig nachgetragen und in Text und Anmerkungen
diejenigen Abänderungen vorgenommen, welche durch die fort-
schreitende Rechtsentwicklung und den neuen Stand der Theorie
bedingt waren. Zu anderweiten Änderungen hielt ich mich nicht
für berufen, auch da nicht, wo meine eigenen Ansichten von denen
des Verfassers abweichen. Wohl aber erschien es mir angezeigt,
den Inhalt des Buches hie und da durch sachliche Ausführungen
zu ergänzen, so z. B. S. 255 ff. (Abänderung des Thronfolgerechts),
S. 459 (Reichskanzler als preußischer Minister des Auswärtigen),
S. 560 ff., Anm. 5, 6 (Gesetz und Verordnung), 8. 567 (Berichtigung
von Gesetzestexten), S. 577 ff. (Notverordnungen), S. 585 (Aus-
fertigung der Reichsgesetze), S. 771 ff. (Reichsfinanzwesen), S. 814 ff.
(Entschädigungspflicht des Staates). Einige dieser Zusätze und
Ergänzungen sind durch die Notwendigkeit veranlaßt, neuerdings
hervorgetretene, den Ansichten G. Meyers widersprechende An-
schauungen zu bekämpfen und die Position des Verfassers ent-
sprechend zu verstärken. In diesem Sinne sind die Zusätze in
der Lehre von Gesetz und Verordnung, namentlich aber die An-
merkungen S. 255 ff. aufzufassen. Die Versuche des neuesten
Legitimismus, die Dynastie über den Staat, ‚die Ansprüche der
Agnaten über das Staatsrecht zu stellen und in der Verfassungs-
monarchie der Gegenwart den Gedanken der Patrimonialherrschaft
wiederum zur Geltung zu bringen, durfte ich nicht hingehen lassen,
wenn anders ich der Grundauffassung Georg Meyers, in der ich
mich ganz mit ihm einig fühle, Treue halten wollte. Diese Grund-
auffassung ist kein Glauben, sondern ein Wissen; sie ruht auf
der durch Forschung gewonnenen Erkenntnis, daß der moderne
Staat nicht ein Besitztum, sondern ein Gemeinwesen darstellt. Wir
werden uns hierin nicht beirren lassen durch jene, die vor lauter
„geschichtlichem Empfinden“ vergessen, daß die Geschichte nicht
ist, sondern war. —
Alle Anderungen und Zusätze meiner Hand sind, soweit
sie nicht nur in Gesetzes- oder Literaturzitaten bestehen, durch
Einschließung in eckige Klammern gekennzeichnet. Die Neu-
bearbeitung ist im Januar dieses Jahres handschriftlich abge-
schlossen; spätere Erscheinungen konnten nur ausnahmsweise in
der zweiten Hälfte des Buches bei der Druckverbesserung be-
rücksichtigt werden.
Heidelberg, April 1905.