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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 8.
(No. 1700.) Verkrag zwischen Sr. Mojestät dem Könige von Preußen einerseits und
Ihren Hochfürstlichen Durchlauchten dem Herzoge von Anhalt-Kothen
und bem Herzoge von Anhalt-Dessau andererseits,) die Erneuerung
der Verträge über die Zoll= und Verkehrsverhältnisse zwischen den beider-
seitigen Landen, ingleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse in den
Herzoglichen Landen betreffend. Vom 26sten Januar 1836.
D, die Dauer der zwischen Preußen einerseits und Anhalt-Köthen ingleichen
Anhalt-Dessau andererseits, in Betreff der beiderseitigen Zoll= und Perkehrs-
Verhdlenisse unterm 17ten Juli 1828. abgeschlossenen Verträge mit dem Ende
dieses Jahres ablduft, so haben in der Absicht diese Verträge zu erneuern, da-
bei aber diejenigen Abänderungen zu vereinbaren, welche die seitdem zwischen
Preußen und mehreren Deutschen Staaten abgeschlossenen Zollvereinigungen nöthig
machen, zu diesem Zwecke Bevollmaächtigte ernannt:
Seine Majestcht der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Carl Ludolph Wind-
horn, Ritter des Königlich-Preußischen Rothen Adler-Ordens dritter
Klasse mit der Schleise, des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich-
Bayerischen Krone und des Königlich-Süchsischen Civil-erdienst-
Ordens;
Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Herzog von Anhalt-Köthen:
Höchst--Ihren Minister-Residenten am Koniglich-Preußischen Hofe,
den Kammernherrn Ludwig August von Rebeur, Ritter des Ksö-
niglich-Preußischen Rothen Adler-Ordens dritter Klasse, Komthur zwei-
ter Klasse des Herzoglich-Sachsischen Ernestinischen Haus-Ordens;
Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Herzog von Anhalt-Dessau:
Höchst-Ihren Kammerrath und Steuer-Direktor Dr. Friedrich von
Basedow,
Jahwang 1836. (No. 1700.) 3 welche
(Ausgegeben zu Berlin ben 21sten April.)