Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

157 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
No. 8. 
  
  
  
  
(No. 1700.) Verkrag zwischen Sr. Mojestät dem Könige von Preußen einerseits und 
Ihren Hochfürstlichen Durchlauchten dem Herzoge von Anhalt-Kothen 
und bem Herzoge von Anhalt-Dessau andererseits,) die Erneuerung 
der Verträge über die Zoll= und Verkehrsverhältnisse zwischen den beider- 
seitigen Landen, ingleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse in den 
Herzoglichen Landen betreffend. Vom 26sten Januar 1836. 
D, die Dauer der zwischen Preußen einerseits und Anhalt-Köthen ingleichen 
Anhalt-Dessau andererseits, in Betreff der beiderseitigen Zoll= und Perkehrs- 
Verhdlenisse unterm 17ten Juli 1828. abgeschlossenen Verträge mit dem Ende 
dieses Jahres ablduft, so haben in der Absicht diese Verträge zu erneuern, da- 
bei aber diejenigen Abänderungen zu vereinbaren, welche die seitdem zwischen 
Preußen und mehreren Deutschen Staaten abgeschlossenen Zollvereinigungen nöthig 
machen, zu diesem Zwecke Bevollmaächtigte ernannt: 
Seine Majestcht der König von Preußen: 
Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Carl Ludolph Wind- 
horn, Ritter des Königlich-Preußischen Rothen Adler-Ordens dritter 
Klasse mit der Schleise, des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich- 
Bayerischen Krone und des Königlich-Süchsischen Civil-erdienst- 
Ordens; 
Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Herzog von Anhalt-Köthen: 
Höchst--Ihren Minister-Residenten am Koniglich-Preußischen Hofe, 
den Kammernherrn Ludwig August von Rebeur, Ritter des Ksö- 
niglich-Preußischen Rothen Adler-Ordens dritter Klasse, Komthur zwei- 
ter Klasse des Herzoglich-Sachsischen Ernestinischen Haus-Ordens; 
Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Herzog von Anhalt-Dessau: 
Höchst-Ihren Kammerrath und Steuer-Direktor Dr. Friedrich von 
Basedow, 
Jahwang 1836. (No. 1700.) 3 welche 
(Ausgegeben zu Berlin ben 21sten April.)
	        
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