Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

— 326 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
–— No. 24. — 
  
[Ne. 1766.) Allerhöchste Kabineksorber nebst Tarif vom 28sten Dezember 1636., betreffend 
bie an der Elbe, Weser, dem Rhein und der Mosel zu erhebenden Schiff- 
fahrts-Abgaben. 
S. erhakten den mit Ihrem Berichte vom 18ten d. M. vorgelegten Tarif 
wegen der an der Elbe, Weser, dem Rhein und der Mosel zu erhebenden 
Schiffahros= Aogaben von Mir vollzogen hierbei zurück. Dieser nebst Meiner 
gegenwärtigen Order durch die Gesetzsammlung bekannt zu machende Tarif soll 
vom Asten Januar 1837. an bis auf weitere Bestimmung mit der Maaßgabe 
in Krast treten, daß die darin enthaltenen Abänderungen der bies jetzt bestehen- 
den Befreiungen von den Schiffahrts-Abgaben am Rhein und an der Mosel, 
erst am sten März 1837. in Ausführung zu bringen sind. Zugleich genehmige 
Ich die Wiederherftellumg der Rhein-Zolldmier zu Andernach, Lnz, Cöln, Düs- 
(Horb Ruhrort und Wesel, ertheile auch Meine Zustimmung zu Ihrem Vor- 
chlage: Erleichterungen, welche dem diesseitigen Berkehr im Wege der Unter- 
handlung mit andern Rheinuferstaaten bei den Schiffahrts-Abgaben zu Theil 
werden möchten, durch Gewährung angemessener Gegenvortheile zu vergelten. 
Sie werden mit der Ausführung dieses Befehls beauftragt. 
Berlin, den 28sten Dezember 1836. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Rother und Grafen v. Alvensleben. 
  
(No. 1766.) Jahrgang 1826. Cec Tarif 
(Ausgegeben zu Berlin den Zsten Dezember 1836.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.