Die österreichisch-ungarische Monarchie und die Nachfolgestaaten. (Sept. 10.—14.) 53
10. Sept. Wirtschaftsabkommen mit der Ukraine. (S. Ukr.)
11. Sept. (Kroatien.) Kaiser Karl genehmigt die neue Wahlordnung
für den Landtag der Königreiche Kroatien, Slawonien und
Dalmatien.
12. Sept. Eintritt des Kriegszustands mit Brasilien. (S. Mittelam.)
14. Sept. Vorschlag zur Einleitung von Vorverhandlungen
zwischen den kriegführenden Mächten.
Amtlich wird verlautbart: Eine objektive gewissenhafte Prüfung der
Verhältnisse aller kriegführenden Staaten läßt keinen Zweifel mehr darüber
bestehen, daß alle Völker, auf welcher Seite sie auch kämpfen mögen, das
baldige Ende des blutigen Kampfes herbeisehnen. Trotz dieses natürlichen
und begreiflichen Wunsches nach Frieden ist es bisher nicht gelungen, jene
Vorbedingungen zu schaffen, die geeignet wären, die Friedensbestrebungen
ihrer Verwirklichung näher zu bringen, und die Kluft, die die Kriegführenden
gegenwärtig noch voneinander trennt, zu überbrücken. Es müssen
daher noch wirksamere Mittel und Wege in Erwägung gezogen werden,
durch die den verantwortlichen Faktoren aller Länder Gelegenheit geboten
werden könnte, die gegenwärtig vorhandenen Möglichkeiten einer Verständigung
zu überprüfen. Der erste Schritt, den Oesterreich--Ungarn einvernehmlich
mit seinen Bundesgenossen zur Herbeiführung des Friedens am
12. Dezember 1916 unternommen hat, führte nicht zu dem gehofften Ende.
Die Gründe hierfür lagen wohl in den damaligen Verhältnissen. Um die
im steten Abnehmen begriffene Kriegslust ihrer Völker aufrecht zu erhalten,
hatten die alliierten Regierungen bis zu jenem Zeitpunkt jede Erörterung
des Friedensgedankens mit den strengsten Mitteln unterdrückt, und so kam
es, daß der Boden für eine friedliche Verständigung nicht entsprechend vorbereitet
war. Es fehlte der natürliche Uebergang von der wildesten Kriegshetze
zur Versöhnlichkeit. Es wäre aber verfehlt, zu glauben, daß unser damaliger
Friedensschritt dennoch ganz ergebnislos blieb. Seine Früchte bestehen
eben in jener nicht zu übersehenden Erscheinung, daß die Friedensfrage
seither nicht mehr von der Tagesordnung verschwunden ist. Und
wenn auch die vor dem Tribunal der Oeffentlichkeit geführten einschlägigen
Diskussionen gleichzeitig Beweise von den nicht geringen Gegensätzen sind,
welche die gegeneinander kämpfenden Mächte in ihrer Auffassung über die
Friedensbedingungen heute noch trennen, so hat sich doch eine Atmosphäre
gebildet, welche die Erörterung des Friedensproblems nicht mehr ausschließt.
Ohne übertriebenen Optimismus kann wohl aus den Aeußerungen verantwortlicher
Staatsmänner mindestens soviel konstatiert werden, daß der
Wille zu einer Verständigung zu gelangen und den Krieg nicht ausschließlich
durch die Macht der Waffen zur Entscheidung zu bringen, auch bei
den alliierten Staaten — bis auf einige gewiß nicht gering einzuschätzende
Ausnahmen von verblendeteten Kriegshetzern — allmählich doch durchzudringen
beginnt. Die k. u. k. Regierung ist sich dessen bewußt, daß nach
den tiefgehenden Erschütterungen, die im Leben der Völker durch die verheerenden
Wirkungen des Weltkrieges verursacht wurden, die ins Wanken
gebrachte Weltordnung nicht mit einem Schlage wird aufgerichtet werden
können. Mühsam und langwierig ist der Weg, der zur Herstellung friedlicher
Beziehungen zwischen den durch Haß und Erbitterung getrennten
Völkern führt. Doch ist es unsere Pflicht, den Weg der Verhandlungen zu
betreten. Und wenn es auch heute noch solche verantwortliche Faktoren
gibt, die den Gegner militärisch niederringen und ihm den Willen des