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rungen der zur Regelung des internationalen
Verkehrs mit Kraftfahrzeugen
vom Bundesrat getroffenen
Bestimmungen. Vom 22. April 1914.
Ausgegeben zu Berlin den 29. April 1914.
(Nr. 4371.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz
von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf der Baltischen Ausstellung
in Malmö 1914. Vom 28. April
1914.
Bekanntmachung, betreffend den Schutz
von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf der Ausstellung für Gesundbeitspflege
in Stuttgart 1914. Vom
29. April 1914.
Ausgegeben zu Berlin den 30. April 1914.
(Nr. 4372.)
Gesetz-Sammlung.
(Nr. 11 344.) Verordnung zur Anderung der Verordnung,
betreffend das Grundbuchwesen,
vom 13. November 1899
(Gesetzsamml. S. 519) und der Verordnung,
betreffend die Anlegung der
Grundbücher im Gebiete des vormaligen
Herzogtums. Nassau, vom
11. Dezember 1899 (Gesetzsammlung
S. 595). Vom 18. März 1914.
Ausgegeben zu Berlin den 8. April 1914.
(Nr. 11 345.) Verordnung, betreffend die Ausgestaltung
der Wasserbeiräte. Vom
7. Januar 1914.
(Nr. 11 346.) Verordnung, betreffend das Landeswasserbauamt.
Vom 18. März 1914.
(Nr. 11 347.) Verordnung über das Inkrafttreten
des Wassergesetzes vom 7. April 1913.
(Nr. 11 348.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die
Rangverhältnisse der Beamten des
Landeswasseramts. Vom 9. März
1914.
Ausgegeben zu Berlin den 20. April 1914.
Verordnungen und Bekanntmachungen
höchster und höherer Behörden.
322) Dem Deutschen Luftfahrer-Verbande zu
Berlin habe ich heute die Erlaubnis erteilt, zur
Förderung der Luftschiffahrt im Jahre 1914 eine
öffentliche Verlosung von Silbergegenständen zu
veranstalten und die Lose in der ganzen Monarchie
zu vertreiben.
Es sollen 400 000 Lose zu je 3.#¾# ausgegeben
werden und in 3 Ziehungen insgesamt 16178 Gewinne
im Gesamtwerte von 360 000 & zur Ausspielung
gelangen. «
Die Ziehungen sollen am 14. und 15. Juli,
am 8. und 9. September und am 28. bis 31. Dezember
1914 in Berlin stattfinden.
Berlin, den 17. April 1914.
Der Minister des Innern.
In Vertretung:
Drews.
An die Herren Regierungspräsidenten.
323) Bekanntmachung.
In Abänderung des § 14 der Prüfungsordnung
für Lehrer und Lehrerinnen an Taubstummenanstalten
vom 20. Dezember 1911 bestimme ich hiermit, daß
für die Ablegung der Prüfung anstatt einer Prüfungsgebühr
von 15 .4 künftig eine solche von
20 4 zu entrichten ist.
Berlin, den 20. April 1914.
Der Minister
der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten.
In Vertretung
von Chappius.
324) Dem Magistrat der Stadt Altona habe
ich heute die Erlaubnis erteilt, gelegentlich der in
diesem Jahre in Altona stattfindenden Gartenbau--ausstellung
eine öffentliche Verlosung von Juwelen,
Silbergeräten und sonstigen Erzeugnissen des Kunstgewerbes
zu veranstalten und die Lose in der ganzen
Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 200 000 Lose zu je 2./ ausgegeben
werden und 7369 Gewinne im Gesamtwerte von
125 000 zur Ausspielung. gelangen.
Die Ziehung wird voraussichtlich im Januar
1915 in Berlin stattfinden.
Berlin, den 23. April 1914.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage:
v. Jarotzki.
An die Herren Regierungspräsidenten und den
Herrn Polizeipräsidenten hier.
325) Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur Kenntnis der beteiligten
Polizeibehörden gebracht, daß die durch die Weinkontrolle
in der Provinz Pommern im Rechnungsjahre
1913 entstandenen Kosten sich nach Abzug
des gewährten Staatszuschusses und der bisher eingegangenen
Strafgelder auf insgesamt 1285 4
belaufen.
Die auf den einzelnen revidierten Betrieb entfallenden
Kosten betragen bei 190 revidierten Betrieben
6,765 .4.
Stettin, den 30. April 1914.
Der Oberprästdent.
In Vertretung:
Bartels.