Sonderamtsblatt
der Königlichen Regierung in Stettin.
Ausgegeben am 23. März 1917.
Bekanntmachung.
Am 21. Februar 1917 wurde die 51 Jahre alte Sittendirne Aqgnes Hamann in ihrer
Wohnung in Stettin, Fort Preußen 10, erwürgt als Leiche aufgefunden. Es ist anzunehmen, daß
es sich um einen Raubmord handelt. Der Verdacht der Täterschaft fällt auf einen Besucher, welcher
am 20. Februar 1917 zwischen ½ und /8 Uhr abends in Begleitung der Hamann deren
Wohnung aufgesucht hat. «·
Dieser wird als Soldat im Alter von 35 bis 40 Jahren, 1,70 m groß beschrieben, der
unterhalb des linken Auges mit einer Warze oder einem Muttermal behaftet ist.
Ich setze hiermit für die Ermittlung des Täters eine Belohnung
500 Mark
Diese Belohnung erhält derjenige, welcher Tatsachen zur Kenntnis des Herrn Ersten Staats-
anwalts in Stettin bringt, die zur Ermittlung, Uberführung und demnächstigen Verurteilung des
Täters führen.
von
aus.
Haben mehrere Personen zu diesem Erfolge mitgewirkt, so wird die Belohnung unter
Berücksichtigung des Anteils eines jeden an dem Erfolge nach billigem Ermessen an sie verteilt.
Stettin, den 21. März 1917.
Der Regierungs-Präsident.
von Schmeling.
Pr. A. III 1863.
Schriftleitung im Bureau der Königlichen Regierung zu Stettin Druck von F. Hessenland G. m. b. H. in Stettin.