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Anhang.
Erste Instanz
Zweite Instanz
Dritte Instanz
4. Rechtsmittel gegen polizeiliche Verfügungen (LVG. 8§#§ 127 f.).
Frist für Beschwerde und Klage stets 2 Wochen.
a. Verfügung der Orts-sa. Beschwerde an densa. Gegen den Bescheid des
polizeibehörde auf Landrat; oder statt Landrats Besch werde
dem Lande und in derselben bei Nichtan- an den Regierungs=
Städten bis zu 10000 wendung oder unrich- präsidenten. Eegen
Einwohnern. LVWG. § tiger Anwendung des dessen Bescheid bei be-
127a. bestehenden Rechts oder haupteter rechtlicher Un-
Nichtvorhandensein der zulässigkeit oder manr
tatsächlichen Voraussetz= gelnder tatsächlicher Vor-
ungen Klage beim aussetzung Klage beim
Kreisausschuß im Oberverwaltungs-
Verwaltungsstreitver- gericht.
fahren.
8. Verfügung der Orts-6. Beschwerde an den . Gegen den Bescheid des
polizeibehörde in Regierungspräsi- Regierungspräsidenten
Stadtkreisen oder in dentenz; oder statt der- Beschwerde an den
Landstädten von mehr selben unter denselbeni Oberpräsidenten.
als 10 000 Einwohnern Voraussetzungen wie zu1 Gegen dessen Bescheid
sowie des Landrats.] Klage beim Bezirks-beibehaupteter rechtlicher
LVG. 8§ 127 b. ausschuß im Verwal= Unzulässigkeit Klage
tungsstreitverfahren. beim Oberverwal=
tungsgericht.
7. Verfügung des Polizeil. Beschwerde an den 7. Gegen den Bescheid des
präsidenten von Berlin. Oberpräsidenten in Oberpräsidenten bei be-
LVG. 9 127tu. Potsdam; oder statt der- haupteter rechtlicher Un-
selben bei behaupteterzulässigkeit Klage beim
rechtlicher Unzulässigkeit Oberverwaltungs-=
Klage beim Bezirks- gericht.
ausschusse.
. Verfügung des RegieG. Beschwerde an den S. Bei behaupteter reckt-
rungspräsidenten. Oberpräsidenten. licher Unzuläsfigkeit
LVG. 8§ 130. Klage beim Ober-
verwaltungsgericht.
K. Verfügung des Regie-. Klage beim Ober-
rungspräsidenten verwaltungsgericht.
in Sigmaringen. LVG. 8 130.
b) Stenersachen.
1. Einkommen- und Ergänzungstener.
(Vr. Einkommensteuerges. vom 24. Juni 1891 §8 33 ff.; Pr. Ergänzungsteuerges.
vom 14. Juli 1893 §§ 28, 33, 36. Rechtsmittelfrist 4 Wochen.)
Entscheidung der Veran-Berufung an die für,Bei behaupteter Gesetzes-
lagungskommission jeden Regierungsbezirk verletzung Beschwerde
für den Kreis. gebildete Berufungs- beim Oberverwal-=
kommission. tungsgericht.
2. Gewerbestener.
(Pr. Gewerbesteuerges. vom 24. Juni 1891 §§ 35 ff. Rechtsmittelfrist: 4 Wochen.)
Entscheidung des Steuer-Berufung an die Be-/Bei behaupteter Gesetzes-
ausschusses über den zirksregierung. verletzung Besch werde
Einspruch gegen die Ver- beim Oberverwal-
anlagung. tungsgericht.