Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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Zwecke der Orientierung den Bänden, wie bisher, hinzugefügten 
Tabellen. Ohne sie wäre eine Vertragssammlung ein toter Schatz! 
Die neue Serie behält die drei jedem einzelnen Bande angehängten 
Register, von denen oben gesprochen worden ist, bei; also das 
chronologische, das alphabetische, das die Urkunden nach den 
Ländern ordnet, endlich das analytische, das Sachregister. Letz- 
teres ist erfreulicherweise bei TRIEPEL recht reichhaltig ausge- 
fallen. Es begnügt sich keineswegs damit, Stichworte, die den 
Ueberschriften entnommen werden, alphabetisch zusammenzustellen 
und urkundlich zu belegen. So finden sich z. B. Rubriken vor 
mit den Nachweisen über Cabotage, Delits politiques, Blocus, Em- 
bargo, Traitement de la nation la plus favorisee, Clauses compro- 
missoires, voyageurs de commerce u. a., die nicht Urkundentitel 
sind. Die praktische Brauchbarkeit dieser analytischen Tabellen 
kann von den Bearbeitern der Völkerrechtlehre nicht hoch genug 
veranschlagt werden. 
Zu den hergebrachten drei Registern ist nun aber ein viertes 
gekommen, das unter der Bezeichnung „Annexe“ allen einzelnen 
Bänden der Serie und zwar immer an erster Stelle angehängt 
worden ist. Es ist vornehmlich dazu bestimmt, die Abänderungen 
zu vermerken, welche der rechtliche Bestand eines Kollektivvertrages 
durch nachträgliche Signaturen, durch Ratifikationen, durch Adhäsio- 
nen, durch Berichtigungen und Modifikationen, durch Vorbehalts- 
erklärungen einzelner Regierungen (die leidigen!) zu den gezeichneten 
Vertragsinstrumenten erhalten hat. Allerdings muß gleich bemerkt 
werden, daßsich die Nachweisungen nur auf das Schicksal der speziell 
in diese Serie, von deren Band I an, aufgenommenen Vertragstexte 
beziehen, also nicht auf solche, die von den vorangegangenen Serien 
gebracht worden sind. Wer sich z. B. darüber unterrichten will, 
wie es mit dem Geltungsgebiet der Pariser Seerechtsdeklaration 
vom 16. April 1856 steht, welche Mächte dazu gehören, welche 
fern geblieben sind, dem geben TRIEPELs Annexe keinen Anhalt
	        
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