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also N.R.G. ?I 355); über die neue Genfer Konvention vom
6. Juli 1906 (ibid. II 620); über die Pariser Sanitätsübereinkunft
vom 3. Dezember 1903 (ibid. I 78); vor allem auf das entsprechende
Krause Material zu den Abkommen der Haager Friedenskonfe-
renzen vom 18. Oktober 1907 (ibid. III 360) usf. — Eins ist
freilich zu bemerken. Um sich auf dem Laufenden zu erhalten,
wird dem Benutzer die Mühe nicht erspart, jeden der verschiedenen
Bände daraufhin zu vergleichen, ob ein neuer Annex nicht aber-
mals Abänderungen bringt. Hoffentlich wird späterhin eine in
größeren Zwischenräumen erfolgende tabellenmäßige Zusammen-
fassung der bändeweise gegebenen Annexe, vielleicht gelegentlich
eines neuen Registerbandes, veranstaltet werden können°”.
An zweiter Stelle ist zu rühmen die Aktualität dessen was
geboten ist. Der Herausgeber der dritten Serie ist sichtlich be-
strebt, seine Sammlung auf dem Laufenden zu halten, die Einsicht-
nahme der authentischen Texte dem interessierten Publikum so
schnell wie möglich zu vermitteln und damit auch der praktischen
Erfassung der Völkerrechtspolitik zu dienen. Ein Blick in die
einzelnen Bände belegt es, wie erfolgreich dieses Streben gewesen
ist, im Gegensatz zu den Vorgängern, welche ein gleiches Ziel sich
wohl gestellt haben, aber — wie der obige Bericht ergibt — doch
nur periodenweise erreichten. In diesem Punkte zumal ist das
rivalisierende französische Unternehmen, der Pariser „Recueil des
traites du XX° Sieele* von unserem Recueil von Martens weit über-
holt worden. T. VIII der dritten Serie bringt die Völkerrechts-
urkunden bis zum Mai 1914, also fast bis zum Ausbruch des
Weltkriegs. T. IX reicht bis ins Jahr 1918 hinein, also bis in
das Jahr seines Erscheinens; nur sind die eigentlichen Kriegs-
verträge für die folgenden Bände vorbehalten. — Neben den
3° Der neue „Recueil international des Traites du XX*° siecle* (s. 0.)
enthält keine Einrichtung, die den „Annexen* bei TRIEPEL entspräche.
Er begnügt sich, im Sachregister (Table methodique) eines jeden Jahrgangs
unter dem Stichwort: „Adhesions“ auf die Vertragstexte zu verweisen.