Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

550 
II.) Hofbehbrden. 
Die Khnigl. Hofbau= und Garten-Direktion zu Stuttgart. 
III.) Hofbeamte. 
Der Prästdent des Oberhofraths, 
der Obersthofmelster Seiner Mejestät des Khnigs, 
die Oberhofmelsterin Ihrer Mojestät der Kbnigin, 
der Vorstand der Hof-Domänen-Kammer, 
die Gehelmen Sekretärs der Kdnigin und des Kronprinzen, jedoch nur in 
denjenigen Fällen, wo sie amtlich befugt sind, mit dem Kniglichen 
Wappen zu beslegeln. 
IVy.) Hofsachen. 
Die Rbulallchen Gelder bei ihrer Versendung an die Ober-Hofkasse oder 
von derselben, von den Hof-Kameral-Verwaltungen oder andern 
Stellen, in allen Fillen, da das Porto auf eine Kbnigl. Kasse fallen 
würde; 
die Kbnigl. Peivat= Blbllo#thek bei dem Verkehre mit der Unloerstärs, 
Biblioihel zu Tuͤbingen. 
V.) Staatsbebdrden. 
1.) Dlie Staats- und Departements-Ministerien, 
nämlich 
a) der Kdrigliche Geheime Rath, 
b) das Ministerium der Justiz, 
c) — — der auswärtigen Angelegenbelten, 
d) — — des Innern, des Kirchen" und Schulwesens, 
e) — — des Kriegswesens, 
1) — — der Finanzen, 
2.) die höhern und niedern Postbehhrden, 
.) die Central-Seelle des landwirthschoftlichen Vereins zu Stuttgart, 
.) die Woblubätlgkeits-Vereine für alle Versendungen, welche anedle Central: 
Oberomis= oder Lokal-#elrungen gerichtet find.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.