Full text: Der Geschäftsgang im Bundesrat.

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Zuständigkeitsvermutung für den Bundesrat spricht, währent 
die anderen Reichsorgane einen besonderen Rechtstitel für ihre 
Tätigkeit nötig haben. 2)) Bismarck bezeichnet ihn aus diesem 
Grunde als „die Gesamtvertretung des wirklichen Souveräns 
im Bunde“; er „repräsentiert die Gesamt-Souveränität für 
Deutschland. 30) Der Bundesrat ist also ebensowenig Souverän 
des Reiches?1) wie der Kaiser, sondern er ist wie dieser ein 
Organ des Reiches, aber Repräsentant des Inhabers der sou- 
veränen Reichsgewalt. 
Man kann den Bundesrat mit einem gewissen Recht als 
das höchste Organ des Reiches bezeichnen, weil ihm die Sanktion 
der Gesetze, die Entscheidung von Streitigkeiten unter den 
Bundesgliedern und zwischen den obersten Reichs= und Landes- 
behörden zusteht, gegen dessen Ausspruch es keine Berufung an 
eine höhere Instinz gibt. Weil der Bundesrat das hervor- 
ragendste, dann aber auch weil er das älteste Organ im Reiche 
ist, hat die Reichsverfassung ihn an die erste Stelle unter den 
Organen des Deutschen Reiches gestellt. 35) 
Eigentümlich beim Bundesrate ist seine Wirksamkeit, in 
welcher Beziehung er dem Reichstage gleichsteht; denn er 
kann nur beschließen, aber nicht durchführen. Der Bundesrat 
sanktioniert z. B. die Gesetze, erlassen aber werden sie vom 
Kaiser; er hat gemäß Art. 19 Reichsverf. die Exekution gegen 
Bundesglieder zu beschließen, durchgeführt wird diese aber 
ebenfalls vom Kaiser. So steht die Befehls= und Zwangs- 
gewalt dem Kaiser und nicht dem Bundesrate zu. In dieser 
Ahnlichkeit der bundesratlichen Tätigkeit mit der des Reichstags 
liegt es begründet, daß beide Versammlungen, die doch in 
sonstiger Beziehung so grundverschieden voneinander sind, in 
der Reichsverfassung nebeneinander genannt werden, als wenn 
sie gleichartig und vielleicht die zwei Kammern einer Volks- 
  
29) Mehyer, Lehrb., S. 426; Herwegen, S. 55; Dambitsch, S. 196, 
213; Anschütz, Enzykl., S. 538 f.; v. Seydel, Jahrb. III, S. 284; Zorn, 
Staatsr. I, S. 169; A. A. Bornhak, S. 155. 
30) Reichstagssitzung am 27. März 1879, Sten. Ber., S. 669; Ge- 
danken und Erinnerungen II, S. 190. 
31) Val. Held, S. 105; F. Müller, S. 25; Roesler, S. 17. 
32) Bornhak, S. 155.
	        
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